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AHO Aktuell - 06.03.2001

BgVV: Alle wirksamen Maßnahmen zum Schutz vor BSE treffen


(aho) - Sowohl Gelatine als auch Fette, die für die Lebensmittelherstellung
verwendet werden, sind nach Auffassung der Hersteller hinsichtlich des
Risikos einer BSE-Übertragung als sicher einzustufen. Das ergaben Gespräche
mit den Herstellern, an denen neben Vertretern des Bundes- und der Länder-
ministerien auch Vertreter der nachgeordneten Bundesanstalten und des
Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV) teilnahmen. Das BgVV erneuert in diesem Zusammenhang seinen Appell
an die Hersteller von Lebensmitteln und kosmetischen Produkten, alle nach
wissenschaftlichem Kenntnisstand wirksamen Maßnahmen zu treffen, um den
Verbraucher vor der Übertragung von BSE zu schützen (vgl. bgvv-presse-
dienst 08/96 vom 4. April 1996) - auch, wenn diese über die gesetzlichen
Regelungen hinausgehen.

Gelatine und gelatinehaltige Erzeugnisse sind nach internationaler
wissenschaftlicher Einschätzung hinsichtlich des Risikos einer BSE-
Übertragung als sicher einzustufen, wenn sie nach den festgelegten
Vorgaben der Gelatine Manufacturers of Europe (GME) hergestellt werden.
Diese schreiben beispielsweise vor, dass bei der Produktion von Gelatine
aus Rinderhaut und Rinderknochen das sogenannte alkalische Verfahren,
eine Behandlung mit Kalkmilch oder Natronlauge, angewendet wird. Außerdem
dürfen Rohstoffe nicht aus Ländern mit hohem BSE-Risiko stammen, und die
Verwendung spezifizierter Risikomaterialien ist selbstverständlich
verboten. Für die Herstellung von Gelatine zur Verwendung in Arznei-
mitteln und kosmetischen Produkten gelten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

Wegen des Verdachts der Kontamination von tierischen Fetten mit BSE-
Risikomaterial vor Inkrafttreten des Verwendungsverbotes im Oktober 2000
hatte das BgVV die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten
Landesbehörden bezüglich der verwendeten Ausgangsmaterialien um Klärung
gebeten. Die in Deutschland zugelassenen Fettschmelzen teilten daraufhin
mit, dass zur Herstellung von Lebensmittelfetten bereits vor Inkrafttreten
der Risikomaterialentscheidung weder Gewebe noch Körperflüssigkeit aus
Hirn, Rückenmark oder Augen, sondern (vorschriftsgemäß) ausschließlich
Fettgewebe und Knochen von genusstauglichen Tieren verwendet wurden. An
Fettgewebe würden hauptsächlich Nieren-, Becken- und Zerlegefette vom
Rind sowie Fette und Schwarten vom Schwein verarbeitet.

Grundsätzlich sind die in den zugelassenen Fettschmelzen hergestellten
Fette zur Verwendung als Lebensmittel geeignet. Der weitaus größte Teil
wird allerdings gar nicht als Lebensmittel, sondern zu technischen
Zwecken genutzt. Das BgVV empfiehlt, andere tierische Fette, die nicht
als Lebensmittel verwendet werden dürfen (z.B. Fette aus Tierkörperbe-
seitigungsbetrieben), durch geeignete Zusätze farblich oder geruchlich
kenntlich zu machen, um der Lebensmittelüberwachung eine Ünterscheidung
zu erleichtern.

Soweit tierische Fette (außer Milchfett) für die Herstellung von
Babynahrung verwendet werden, handelt es sich nach Angaben der
Hersteller nur um solche Fette, die bei Temperaturen von ca. 240°
Celsius raffiniert werden und daher als sicher anzusehen sind.
Dagegen werden bei der Herstellung von Muttermilchersatz ausschliess-
lich Kuhmilchfett, pflanzliche Öle und selten auch Fischöl verarbeitet.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin, BgVV, fordert die Hersteller von Lebensmitteln und
kosmetischen Mitteln in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich
auf, alle Maßnahmen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz zu treffen,
die nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand als wirksam gelten,
um das BSE-Risiko so weit wie möglich einzuschränken. Im Rahmen der
Selbstverpflichtung kann dies auch Schritte umfassen, die über
gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen.

Dazu gehören:

die sorgfältige Auswahl der Ausgangsstoffe Üm ein unbedenkliches
Ausgangsmaterial zu erhalten, muss Risikomaterial vollständig
entfernt werden. Die Rohstoffe sollen nicht aus Hochrisikoregionen
stammen. Das Institut empfiehlt darüber hinaus, auch von Rindern im
Alter von unter einem Jahr keine Gewebe zu verarbeiten, die bei
älteren Tieren als Risikomaterialien gelten. Bei der Herstellung von
Fleisch- und Wurstwaren sollte auf die Verwendung von Hirn und Rückenmark
von Schweinen verzichtet werden, bis sicher ausgeschlossen werden kann,
ass Schweine den BSE-Erreger übertragen können.


die Anwendung eines Herstellungsverfahrens, das den Erreger nach
heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand sicher inaktiviert. Zur
vollständigen Inaktivierung gilt bei hoher Ausgangsbelastung des
Materials selbst eine Erhitzung auf mindestens 133°C für 20 Minuten
unter Dampfüberdruck (3 bar) beim Autoklavieren nicht als ausreichend.


die Prüfung, ob im Fall eines wissenschaftlich noch nicht hinreichend
abgeklärten potentiellen Risikos auf andere, sichere Ausgangsmaterialien
ausgewichen werden kann.

BSE-Erkrankungen wurden bis heute bei 24 Tierarten (u.a. bei Wiederkäuern,
Großkatzen und verschiedenen Nagetieren) beobachtet. Fische, Geflügel und
Schweine sind, soweit bisher bekannt, nicht bzw. nicht über die Nahrung
nfizierbar

Nach wie vor gibt es keine Hinweise für die Übertragung einer BSE-
Infektion durch Muskelfleisch, Milch und Milchprodukte. Diese
Nahrungsmittel gelten daher nach internationalem wissenschaftlichen
Kenntnisstand weiterhin als sicher.

In allen Bereichen sieht das BgVV weiterhin deutlichen Forschungsbedarf.

BgVV, 11/2001, 05. März 2001
 



 

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