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AHO Aktuell - 06.03.2001

Scrapie-Überwachung und -bekämpfung soll verbessert werden


(aho) - Mit einem aktiven Überwachungsprogramm auf Scrapie soll ab Juli
die Überwachung und Bekämpfung dieser Krankheit weiter verbessert werden.
Das sieht ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Entwurf für
eine Entscheidung vor. Die Bundesregierung hatte mit ihrem Memorandum zur
Überwachung und Bekämpfung von Scrapie bereits im Januar ein solches
Programm angeregt, um einen genauen Überblick über den Gesundheitsstatus
der EU-Schafbestände zu erhalten und jegliche Risiken für die Verbraucher
beim Verzehr entsprechender Produkte auszuschließen. Das Bundesverbraucher-
ministeriums erwartet, dass die Mehrzahl der Mitgliedstaaten einem
Überwachungsprogramm positiv gegenübersteht.

Das von der Kommission vorgeschlagene Überwachungsprogramm sieht vor,
sowohl bei verendeten als auch bei Schlachtschafen ab einem noch
festzulegenden Alter grundsätzlich eine hohe Anzahl von Stichproben
mit Schnelltests auf Scrapie zu untersuchen. In Mitgliedstaaten mit
kleinen Schafbeständen sollen stattdessen Tiere getestet werden, die
Anzeichen einer chronischen Krankheit zeigen.

Der Vorschlag greift die ersten beiden Vorschläge des deutschen
Memorandums zur Überwachung und Bekämpfung von Scrapie auf, in
dem die Bundesregierung gefordert hatte, die gemeinschaftlichen
Vorschriften zur epidemiologischen Überwachung zu verschärfen
und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, alle verendeten Schafe
sowie Schlachtschafe über 12 Monate auf BSE bzw. Scrapie zu
testen. Im Memorandum war darüber hinaus gefordert worden, das
Schutzniveau beim Handel mit Schafen und Ziegen sowie deren
Fleisch und Fleischerzeugnissen, zu verbessern, um jegliche
Risiken für die Verbraucher beim Verzehr entsprechender Produkte
auszuschließen. Mit diesen Frage wird die Kommission den
Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss befassen, dessen
Stellungnahme zunächst abzuwarten bleibt.

Eine Entscheidung zu ihrem Vorschlag wird die Europäische
Kommission dem Ständigen Veterinärausschuss voraussichtlich
im April vorlegen, teilt das Bundesverbraucherministerium mit.
 



 

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