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AHO Aktuell - 06.03.2001

Ab sofort sicherere Schlachttechniken in Bayern zulässig


(aho) - Bei der Schlachtung darf ab sofort in Bayern die gesamte
Wirbelsäule aus dem Schlachttierkörper entnommen werden, ohne sie
dabei zu spalten. Das ist im Vorgriff auf eine für Mai dieses Jahres
bevorstehende Bundesvorschrift möglich. Damit lässt sich ab sofort
vermeiden, daß bei der Längsspaltung der Wirbelsäule Gewebepartikel
des als Risikomaterial geltenden Rückenmarks auf das umgebende
Fleisch gelangen. Verbraucherschutzminister Sinner bewertet das als
"Mehr an Sicherheit" beim Rindfleisch das ab sofort bei handwerklich
erfolgenden Schlachtungen umsetzbar ist. So lässt sich verloren
gegangenes Verbrauchervertrauen aufbauen. Sinner: "Das Sicherheits-
paket im Rahmen des sogenannten "Ingolstädter Modells", das die
komplette Entfernung der Wirbelsäule vorsieht, hat also eine
wichtige Hürde genommen."

Am 7. Februar 2001 hat der Ständige Veterinärausschuss der EU
beschlossen, dass bei Schlachttieren die Wirbelsäule einschließlich
der Spinalganglien, aber ohne Schwanzwirbel generell den
spezifizierten Risikomaterialien (SRM) zuzuordnen sind. Die
Entfernung aus dem Schlachttierkörper könne auch in der
Einzelhandelsstufe erfolgen. Die Regelung wird am 1. April 2001
in Kraft treten. Auf Drängen Bayerns wird eine Regelung in die
Fleischhygieneverordnung des Bundes aufgenommen werden, die die
Entnahme, der nicht gespalteten Wirbelsäule ermöglicht. Die
Verordnung wird voraussichtlich im Mai 2001 in Kraft treten.
Deswegen hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit,
Ernährung und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 1. März 2001
an die nachgeordneten Behörden klargestellt, dass keine Bedenken
bestehen, wenn die Entnahme der Wirbelsäule in Bayern ab sofort
erfolgt.

Die Besorgnis, dass ohne Längsspaltung der Wirbelsäule die
Untersuchung auf Tuberkulosebefall erschwert werden würde, ist
unbegründet: Bei der vorgeschriebenen fleischhygienerechtlichen
Untersuchungen, insbesondere der Lunge, des Darms und der
dazugehörenden Lymphknoten kann zuverlässig festgestellt werden,
ob ein Schlachttier mit Tbc infiziert ist. Bei Verdachtsfällen
käme zudem die Längsspaltung der Wirbelsäule auch nach Herauslösen
aus dem Schlachtkörper in Betracht.

Pressemitteilung
Nr.: 61 - 5. März 2001
 



 

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