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AHO Aktuell - 05.03.2001

MV: Fleischlieferungen aus England


(aho) - Das Landwirtschaftministerium in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und
die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und
kreisfreien Städte wurden am Samstagabend durch die Hamburger
Gesundheitsbehörde über Lieferungen von Schweinefleisch aus
Großbritannien über Hamburger Zerlegebetriebe an nach Mecklenburg-
Vorpommern informiert. Die Lieferungen an Fleischverarbeitungs-. und
Fleischhandelsunternehmen in den Landkreisen Bad Doberan und
Nordwestmecklenburg und Rostock erfolgte zwischen dem 3. und 21. Februar
und damit vor der amtlichen Feststellung der Maul- und Klauenseuche
in Großbritannien. "Insofern kann man den Unternehmen auch kein
Fehlverhalten unterstellen. Aber von den zuständigen Behörden in Hamburg
hätte ich eine frühere Information erwartet", erklärt Landwirtschafts-
minister Till Backhaus.

Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind derzeit
dabei in den betroffenen Betrieben noch vorhandenes Fleisch aus diesen
Lieferungen sicherzustellen. Dieses Fleisch wird dann in der
Tierkörperbeseitigungsanlage unschädlich vernichtet. "Wir müssen jedoch
davon ausgehen, dass wir kaum noch Fleisch aus diesen Lieferungen
antreffen werden. Ich möchte hervorheben möchte, dass für den Menschen
von diesem Fleisch keine direkte Gefahr ausgeht. Mit der Verarbeitung
wurde auch das MKS-Virus getötet, da es gegenüber Hitze und dem Einfluss
bestimmter Säuren bei der Fleischverarbeitung empfindlich ist", erklärt
Backhaus.

Die Hauptgefahr besteht allerdings in der Übertragung des Virus. Deshalb
werden die Unternehmen aufgefordert, ihre Anlagen und Gebäude zu
reinigen und zu desinfizieren. Darüber hinaus wird festgestellt, ob
Angestellte der Unternehmen Kontakt zu Klauentieren in dem fraglichen
Zeitraum hatten, z.B. bei Hausschlachtungen. Diese Kontakttiere werden
unter amtliche Beobachtung gestellt.

Da die Gefahr der Ausbreitung der MKS weiterhin akut ist, hat
Mecklenburg-Vorpommern seine Allgemeinverfügung über das Verbot von
Tierschauen und Veranstaltungen mit Klauentieren um zwei Woche
verlängert. Dieses Verbot gilt jetzt vorläufig bis zum 21.3.2001.


Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten
und Fischerei, Mecklenburg-Vorpommern
Nr.: 39 v. 05.03.2001
 



 

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