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AHO Aktuell - 01.03.2001

Wirkung des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A verstärkt erforschen


(aho) - Die Wirkung des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A, das Nieren, Leber
und das Immunsystem schädigen kann und in Getreidestäuben sowie Mälzereien
vorkommt, auf Beschäftigte im Bereich der Herstellung und Verarbeitung von
Futtermitteln und Malz soll nach Ansicht der Hessischen Sozialministerin
Marlies Mosiek-Urbahn verstärkt untersucht werden. "Die Verarbeitung von
Futtermitteln, die entsprechend belastet sind, ist unter dem Aspekt des
Arbeitsschutzes, aber auch der Tiergesundheit und des vorbeugenden
Verbraucherschutzes nicht unbedenklich", erklärte sie auf eine parlamenta-
rische Anfrage hin. Dies habe eine Studie der Bundesanstalt für Fleisch-
forschung ergeben. Zudem hätten tierexperimentelle Studien eine nieren-
schädigende und krebserzeugende Wirkung von Ochratoxin A ergeben.

"Es besteht Forschungsbedarf bezüglich der Wirkung bei exponierten
Beschäftigten", betonte die Ministerin. Der Landesgewerbearzt im Hessischen
Sozialministerium führe seit 1999 eine Studie zu Gesundheitsgefahren in
hessischen Getreidemühlen durch. Neben dem Zusammenhang zwischen der
beruflichen Staubbelastung und der Häufigkeit von allergisch bedingten
Atemwegserkrankungen werde auch die Häufigkeit von Nierenerkrankungen
bei den Beschäftigten untersucht. Mit der Fertigstellung der Studie
werde Mitte 2001 gerechnet.

"Beschäftigte in Getreidemühlen sind die Berufsgruppe mit dem dritt-
höchsten Risiko für die Entwicklung einer anerkannten allergisch bedingten
Atemwegserkrankung", gab Marlies Mosiek-Urbahn zu bedenken. Die gefähr-
lichste Wirkung von Getreidestäuben stelle die Staubexplosion dar. Ferner
enthielten Getreidestäube Allergene, die bei Beschäftigten allergisch
bedingte Atemwegserkrankungen in Form des allergischen Schnupfens und des
allergischen Asthma bronchiale verursachen können. Es lägen derzeit aber
keine Erkenntnisse vor, ob das Schimmelpilzgift Ochratoxin A bei diesen
exponierten Personen eine nierenschädigende oder sogar krebserzeugende
Wirkung haben kann. Daher sei es bislang nicht als gesundheitsschädlich
eingestuft worden. Ein Grenzwert für Ochratoxin A in der Atemluft existiere
weder in der Bundesrepublik noch in anderen Industrieländern.

Der Hessischen Futtermittelüberwachung seien keine Futtermittel bekannt,
die aus Getreidestäuben hergestellt, in den Verkehr gebracht oder in
Mischfutter eingesetzt würden. Anfallende Stäube in den Futtermittelwerken
und Mälzereien würden in Hessen getrennt gesammelt, gelagert und als Abfall
entsorgt. Malz- und Getreideproben für die Lebensmittelindustrie würden
regelmäßig im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auf Ochratoxin A
untersucht. Bei Betriebskontrollen werde darauf geachtet, dass in den
Mälzereien eine sorgfältige Reinigung der Ausgangsmaterialien erfolge.

Getreide- und Malzstäube dürften nicht zu Futterzwecken verwendet werden.
In der Praxis würden aber Stäube, die im Landhandel bei der Getreideannahme
anfallen, in der Regel von den Landwirten wieder zurück genommen oder an
Jäger zur Wildfütterung abgegeben. Es sei beabsichtigt, die hessische
Jägerschaft zu informieren und in begrenztem Umfang kostenlose Unter-
suchungen von Proben anzubieten. Ob Ochratoxin A die Gesundheit der Tiere
beeinträchtige, hänge von der Tierart ab. Rinder seien aufgrund ihrer
Pansenaktivität in der Lage, das mit dem Futter aufgenommene Gift zu
deaktiveren. Schweine dagegen seien relativ empfindlich gegenüber
dieser Substanz.


Hinsichtlich des Verbraucherschutzes zeigten Ergebnisse des Deutschen
Ochratoxin A-Projektes, dass Verbraucher in Deutschland mit den zur Zeit
im Handel befindlichen Lebensmitteln rund 0,5 Nanogramm Ochratoxin pro
Kilogramm Körpergewicht am Tag aufnehmen. Damit werde der Wert für eine
tolerable Dosis von 5 Nanogramm pro Körpergewicht pro Tag, den der
wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU vorgeschlagen habe,
nur zu zehn Prozent ausgelastet.
 



 

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