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AHO Aktuell - 28.02.2001

Niedersachsen: Ab sofort Entsorgung von verbotenen Futtermitteln


(aho) - Vor dem 2. Dezember 2000 von Landwirten beschaffte und ab
dem 2. Dezember 2000 verbotene Futtermittel können ab sofort entsorgt
werden. Im Vorgriff auf die jetzt dafür angekündigten Bundesmittel
erstattet das Land die Kosten. Ansprechpartner für die Annahme der
entsprechenden Futtermittel sind die zuständigen Abfallbehörden der
Landkreise. Entschädigungsanträge sind an die örtlichen Dienststellen
der beiden Landwirtschaftskammern zu richten, teilte heute
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

Das Verfahren der Anlieferung von verbotenen Futtermitteln ist in
Niedersachsen bereits im Vorfeld geregelt worden. Die Bezirks-
regierungen haben die Abfallbehörden und die Besitzer derartiger
Futtermittel bereits darüber informiert, dass die Futtermittel nach
abfallrechtlichen Regelungen zu entsorgen sind. Die Landwirte müssen
die Lieferscheine und Rechnungen bereit halten und den Nachweis über
die Ablieferung des Materials für die Kostenerstattung aufbewahren,
fügte Bartels hinzu.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Hannover,
27.02.01
 



 

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