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AHO Aktuell - 27.02.2001

Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche


(ZDS/BMVEL) - Fachleute aus Bund und Ländern berieten am 26. Februar 2001
über den aktuellen Stand der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien und
analysierten weitere Schutzmaßnahmen für ein Übergreifen der Seuche auf
Deutschland. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hatte zu dieser
Krisenstabssitzung einberufen. Sie warnte vor dem Einschleppen der
Krankheit über verseuchte Fleisch- und Speiseabfälle und forderte die
Bundesländer auf, vorsorglich Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs der
Seuche in Deutschland zu erarbeiten. In mehrere Bundesländer waren Tiere
aus Großbritannien importiert worden. Bei Untersuchungen und Quarantäne-
Maßnahmen wurde bislang kein Fall der hochinfektiösen Seuche festgestellt.
Für mehrere hundert deutsche Betriebe wurden besondere Schutzmaßnahmen
verhängt. Der Bundesverband praktischer Tierärzte hatte vor einem drohenden
«Super-GAU» durch die Maul- und Klauenseuche gewarnt.

Nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in
Tübingen liegt der jüngste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in
Deutschland zwölf Jahre zurück. Während sich vom asiatischen Teil der
Türkei über den Mittleren Osten und große Teile Afrikas, Indien und
Ostasien bis nach Südamerika ein regelrechter Seuchengürtel um die Erde
ziehe, sei die Lage in Westeuropa insgesamt entspannt. Die Maul- und
Klauenseuche bedeute jedoch eine ständige Bedrohung, warnten die
Tierseuchen-Experten.

Die EU-Kommission in Brüssel hatte am 21. Februar 2001 nach Bekanntwerden
der Krankheitsfälle in Großbritannien als Schutzmaßnahme ein umfassendes
Ausfuhrverbot beschlossen. So wurde der Export von lebenden Tieren,
Frischfleisch und Fleischprodukten sowie Milch und Milchprodukten und von
weiteren tierischen Erzeugnissen in andere Staaten der Europäischen Union
mit sofortiger Wirkung vorerst bis zum 1. März 2001 untersagt. Über eine -
sehr wahrscheinliche - Verlängerung des Embargos berät am 27. Februar
2001 der Ständige EU-Veterinärausschusses.

In der Krisensitzung haben sich Bund und Länder am Montag, den 26. Februar
auf ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche
verständigt. Das in Bonn vorgestellte Konzept sieht vor:

1. Weitere Kontrolle und Beobachtung aller Tiere, die in den vergangenen
vier Wochen aus Großbritannien eingeführt wurden.

2. Außerdem werden die möglichen Transportwege von Tieren und Fleisch-
produkten auch über Drittländer aus den vergangenen acht Wochen
rekonstruiert. Tiere aus befallenen britischen Beständen werden
vorsorglich getötet, wie das in Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist.

3. Die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere führt
umfangreiche Stichproben unter Schafen auf Maul- und Klauenseuche durch.

4. Ab Mittwoch, dem 28. Februar werden bundesweit alle Viehmärkte und
Sammelstellen für sieben Tage geschlossen. Außerdem werden Tiertransporte
stärker kontrolliert. Bei Vorliegen eines Verdachts können Tiertransporte
auch verboten werden.

5. Für den Fall eines Ausbruchs der Seuche wurde ein Notimpfprogramm
vorbereitet. Bis zur Tötung der betroffenen Bestände soll damit ein
weiteres Ausbreiten der Krankheit vermieden werden.

6. Weil vermutet wird, dass die Seuche in Großbritannien ihren Ursprung
durch die Verfütterung von Speiseresten genommen hat, soll es auch in
Deutschland verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd
geben. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will sich dafür
einsetzen, dass EU-weit keine Speisereste mehr an Tiere verfüttert
werden dürfen.
 



 

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