Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 24.02.2001

Schleswig - Holstein: Start der Alt-Futtermittel-Entsorgung


(aho) - "Die zügige Entsorgung von nicht mehr verfütterbaren Futtermitteln
soll eine notwendige Erleichterung für die Landwirte schaffen. Ich
appelliere an jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein,
jetzt die Gelegenheit zu nutzen, diese Altbestände innerhalb der
einwöchigen Frist über die zwölf Maschinenringe im Land zu entsorgen."
Das sagte die Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft
und Tourismus, Ingrid Franzen, heute (22. Februar) in Eckernförde zum
Auftakt der Entsorgung von Futtermitteln, für die seit dem 1. Dezember
2000 ein Verfütterungsverbot besteht.

In der Zeit von Donnerstag, 22. Februar bis Donnerstag 1. März 2001 werden
die Maschinenringe (landwirtschaftliche Dienstleister) gemeinsam mit
Entsorgungsfachbetrieben Annahmestellen für Futtermittel einrichten, das
seit dem 1. Dezember 2001 dem Verfütterungsverbot unterliegt. Es handelt
sich hierbei um

- proteinhaltige Erzeugnisse,

- tierische Fette und

- Mischfuttermittel, die die o.g. Bestandteile enthalten.

Hierunter fallen zum Beispiel Milchaustauscher mit tierischen Fetten,
Fischmehl, Tiermehl undMischfuttermittel oder sonstige Futtermittel,
die diese Komponenten enthalten.

Bei der Anlieferung muss der Landwirt durch Lieferscheine oder Rechnungen
den Zeitpunkt des Ankaufs, und den gezahlten Kaufpreis nachweisen.
Standorte der Container für die Entsorgung erfahren die Landwirte über
die Maschinenringe.

Bei der Anlieferung wird ein Beleg ausgefüllt, in dem die Adresse des
Landwirts und des Maschinenringes, die Bankverbindung und detailliert
die einzelnen Futtermittel nach Menge und Einzelpreis eingetragen werden.
Der Landwirt erhält als Nachweis seiner Ablieferung und als Grundlage für
die Berechnung der Entschädigung eine Durchschrift dieses Beleges. Nach
der Entsorgung überweist der Maschinenring den Wert der abgelieferten
Ware auf der Grundlage des Erfassungsbeleges an den Landwirt.

Gesetzliche Grundlage der Futtermittel-Entsorgung:

· Das "Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaft-
lichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 01.12.2000"
(BGBl. I S. 1635)

· sowie die "Verordnung über die Erstreckung der Verbote des Gesetzes
über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens
und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel sowie über ergänzende Maßnahmen
vom 27.12.2000" (BAnz. Nr. 245 vom 30.12.2000) lassen das Verfüttern,
das Inverkehrbringen sowie den Im- und Export von Futtermitteln, die
proteinhaltige Erzeugnisse und Fette aus Gewebe warmblütiger Landtiere
und von Fischen enthalten, sowie Mischfuttermittel mit solchen Komponenten
nicht mehr zu. Dieses Verbot gilt für alle Futtermittel, die für Tierarten
bestimmt sind, von denen üblicherweise Lebensmittel gewonnen werden.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de