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AHO Aktuell - 21.02.2001

EU zur Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich


Die Europäische Kommission ergriff heute erste Schutzmaßnahmen als
Reaktion auf das Auftreten der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten
Königreich. Die Ausfuhr von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleisch-
produkten, Milch und Milchprodukten sowie anderen tierischen Erzeug-
nissen aus dem VK in andere Teile der Gemeinschaft ist bis zum 1.
März 2000 verboten, sofern nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen
werden. Die Entscheidung gilt mit sofortiger Wirkung und wird auf der
Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses überprüft, die für den
27. Februar 2001 vorgesehen ist.

Am 20. Februar 2001 wurden aus dem Vereinigten Königreich Ausbrüche
von Maul- und Klauenseuche (MKS) gemeldet, die in einem Schlachthof
und einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb in der Grafschaft
Essex festgestellt worden sind. Zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß der
Richtlinie des Rates zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur
Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche haben die britischen Behörden
bereits Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Seuche getroffen.

Die Seuchenlage macht jedoch eine Verschärfung der vom Vereinigten
Königreich bereits getroffenen Maßnahmen zur MKS-Bekämpfung durch
zusätzliche Schutzmaßnahmen der Gemeinschaft zur Beschränkung des
Transports möglicherweise von der Seuche betroffener Tiere und daraus
hergestellter Produkte in andere Teile der Europäischen Union
erforderlich.

Insbesondere wird untersagt:

lebende Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und andere Paarhufer sowie
deren Keimgewebe aus dem Vereinigten Königreich in andere Teile der
Gemeinschaft zu verbringen;

Produkte, insbesondere Frischfleisch und Fleischprodukte, Milch und
Milchprodukte, Felle und Häute sowie andere tierische Erzeugnisse
aus diesen Arten aus dem Vereinigten Königreich in andere Teile der
Gemeinschaft zu versenden, sofern diese Produkte nicht vor dem 1.
Februar 2001 gewonnen oder so behandelt wurden, dass das Risiko einer
Verbreitung des MKS-Virus ausgeschlossen ist.

Maul- und Klauenseuche ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei
Wiederkäuern und Schweinen. Die Seuche ist gekennzeichnet durch die
Bildung von Bläschen an den Klauen und im sowie um das Maul der Tiere.
Sie verursacht erhebliche wirtschaftliche Verluste für die Landwirte.
Allgemein bedeutet das Auftreten der Seuche Einschränkungen des
internationalen Handels mit Tieren und Produkten wie Fleisch, Milch und
bestimmten Käsesorten aus dem betroffenen Land. Das Auftreten der Seuche
bei Tieren stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Die Kommission verfolgt die Situation aufmerksam und hat dabei die
umfassende Unterstützung der britischen Veterinärbehörden. Die Lage
wird auf der für den 27. Februar 2001 vorgesehenen Sitzung des
Ständigen Veterinärausschusses überprüft; bis dahin dürften Ausmaß
der Seuche und Wirksamkeit der Bekämpfungsmaßnahmen deutlicher zu
überblicken sein.

Brüssel, 21. Februar 2001
 



 

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