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AHO Aktuell - 21.02.2001

UK: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche


(ZDS) - Wie das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten heute gegenüber dem Zentralverband der
Deutschen Schweineproduktion bestätigt hat, wurde gestern der
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS), Typ O, bei 27 Schweinen
amtlich bestätigt. Die Tiere stammten von Betrieben aus Bucking-
hamshire und der Isle of Wight, Grafschaft Essex. Sie waren bei
einer Schlachttieruntersuchung am Montag aufgefallen.

Es wurden unverzüglich Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet.
Ein Export von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kühen aus England ist
bis zur nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses in
Brüssel am 6./7. März 2001 verboten. Die Ursachen für den Ausbruch
sind noch nicht bekannt.

Das BMVEL wird in einem Schreiben an die zuständigen Landesbehörden
anregen, alle Tiere, die vor 14 Tagen aus England importiert worden
sind, amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die MKS ist eine
schnell fortschreitende (akut verlaufende), fieberhafte und sehr
leicht übertragbare Viruserkrankung der Wiederkäuer und Schweine.
Sie ist gekennzeichnet durch einen raschen Verlauf im Bestand und
die schnelle Verbreitung über größere Gebiete. Die Inkubationszeit
beim Rind beträgt 2 bis 7 Tage (selten mehr), beim Schwein 2 bis
12 Tage, bei Schaf und Ziege 1 bis 6 Tage. Das Virus wird bereits
Tage vor Ausbruch der Krankheit über Speichel, Nasensekret, Samen
und Milch ausgeschieden. Die von einem Tier ausgeschiedene
Erregermengen reicht aus, Hunderttausende andere Tiere anzustecken.
Die Übertragung des MKS-Virus erfolgt auf direktem Weg, meistens
durch Kontakt von Tier zu Tier, im Stall, auf dem Transport, auf
Viehmärkten sowie auf indirektem Weg über Zwischenträger, z.B. über
Fahrzeuge, Personen, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und
Fleischerzeugnisse, Küchenabfälle sowie die Luft.
Die MKS ist die Krankheit mit den folgenschwersten Störungen des
Handels mit Klauentieren und von Ihnen stammenden Erzeugnisse.
Betroffene Regionen werden strengsten Sperr-Restriktionen mit
allen wirtschaftlichen Konsequenzen für Landwirte, für die
milch- und fleischverarbeitende Industrie und auch für den
tierärztlichen Berufsstand unterworfen.

Wie kann man sich vor der Seucheneinschleppung schützen und
die Seuchenverbreitung verhindern?
- Bereits den Verdacht auf MKS dem Veterinäramt melden.
Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren
Klauentieren gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit
ähnlichen Anzeichen auftreten.
- Tiere nur aus wenigen bekannten und gesunden Beständen
zukaufen.
- Tiertransporte auf ein Minimum beschränken.
Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren.
- Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalten dürfen
nicht auf den Hof fahren.
- Nur vorschriftsmäßig in amtstierärztlich kontrollierten
Anlagen erhitzte Essensreste an Schweine verfüttern.
- Schadnager sind zu bekämpfen.
- Freilaufendes Geflügel ist einzusperren.
- Betriebsfremden Personen den Zutritt zum Betrieb
verwehren. Bei Bedarf Einwegschutzkleidung zur Verfügung stellen.
- Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind
minutiös einzuhalten.
- Gemeinschaftlich genutzte Gerätschaften, insbesondere auch
Güllefahrzeuge, sollten vor der Weitergabe gereinigt und
desinfiziert werden.

Lieber zweimal mehr an MKS denken als einmal zu wenig, denn ein
geäußterter Verdacht, der sich als unbegründet herausstellt, hat
keine, ein nicht geäußerter Verdacht dagegen verheerende Folgen.
(Die Informationen zu der Krankheit sind der Informationsbroschüre
"Maul- und Klauenseuche - Erkennen, Vorbeugen und Bekämpfen"
entnommen. Herausgeber ist der Auswertungs- und Informationsdienst
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e.V.)
 



 

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