Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 20.02.2001

Hessen: Sofortprogramm zur Bewältigung der BSE - Krise


Wiesbaden. Das Land Hessen legt ein Sofortprogramm auf, um die Folgen
der BSE-Krise bewältigen. Dies hat das Kabinett heute beschlossen.
"Es ist ein umfassender Maßnahmenkatalog erarbeitet worden, der sofort
umgesetzt wird. In ihm spiegelt sich der hohe Stellenwert wider,
den der Verbraucherschutz bei der Landesregierung einnimmt. Oberstes
Ziel ist es, den Gefahren des Auftretens von BSE in Deutschland
entgegen zu wirken und durch sichere Lebensmittel die Gesundheit
der Bürgerinnen und Bürger zu schützen", erklärte Sozialministerin
Marlies Mosiek-Urbahn heute im Anschluss an die Kabinettssitzung.
"Gleichermaßen sieht sich die Landesregierung den Interessen der
hessischen Landwirtschaft verpflichtet, die in dieser
Krisensituation Hilfestellung braucht", ergänzte Landwirtschafts-
minister Wilhelm Dietzel. Ziel aller Maßnahmen müsse es sein,
unter höchsten Anforderungen an den Verbraucherschutz das
Vertrauen in heimisches Rindfleisch wieder herzustellen und
nachhaltige Schäden für die Fleischwirtschaft zu vermeiden.

Die Initiative umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen
auf den Gebieten Tierseuchenbekämpfung, Qualitätssicherung der
Lebensmittelproduktion, Agrarstrukturpolitik und Forschung mit
einem Kostenvolumen von rund 15 Millionen DM. Sie ist in enger
Zusammenarbeit von den betroffenen Ressorts - dem Hessischen
Sozialministerium, dem Hessischen Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft und Forsten, dem Hessischen Ministerium für
Wissenschaft und Kunst, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung sowie dem Hessischen Finanzministerium -
konzipiert und ausgearbeitet worden. Die Koordination bei der
Umsetzung liegt in den Händen der Ständigen Koordinierungsgruppe,
die zu Beginn der BSE-Krise eingerichtet wurde. In ihr sind neben
den betroffenen Ministerien auch die Regierungspräsidien und die
Hessische Tierseuchenkasse vertreten.

Zusätzliche Stellen

"Kern des Maßnahmenkatalogs ist die Bereitstellung von zusätzlichem
Personal für die Überwachung der Lebensmittel, Futtermittel und
Tierarzneimittel in Hessen", teilte Marlies Mosiek-Urbahn mit. Insgesamt
würden 54 neue Stellen geschaffen, um die Kontrollen zu verbessern.
"Unabhängig von dem bestehenden personellen Defizit, dass die Landes-
regierung beim Regierungswechsel von ihrer Vorgängerin übernommen hat,
stellt die BSE-Krise zusätzliche Aufgaben, die im Umfang deutlich über
die bisherige Überwachungstätigkeit hinausgehen. Diese Kontrollen und
Untersuchungen können nur mit mehr Personal bewältigt werden".
Gesundheitlicher Verbraucherschutz erfordere Sicherheit und Transparenz
der Lebensmittelproduktion vom Erzeuger bis zum Endverbraucher. Die
Erzeugung gesunder Nahrungsmittel sei durch konsequente Kontrolle aller
Stufen der Nahrungsmittelproduktion sicherzustellen. Ein solches,
möglichst umfassendes Überwachungssystem sei jedoch mit dem derzeitigen
Personalbestand in der Veterinärverwaltung nicht darstellbar.

Die Personalaufstockung erfolgt in vier Bereichen des Hessischen
Sozialministeriums und in einem Bereich des Hessischen Ministeriums
für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten:

1. Task force (Amtstierärzte):

Bei den drei Regierungspräsidien wird eine "Task force" aus je zwei
Amtstierärzten - insgesamt sechs Amtstierärzte - eingerichtet, die ein
kreisübergreifendes Krisenmanagement wahrnimmt und in allgemeine
Vollzugstätigkeiten eingebunden wird. Die Regierungspräsidien haben ein
überregionales Krisenmanagement in allen Bereichen der Veterinärverwaltung
(z.B. Bekämpfung von BSE und Schweinepest, Arzneimittelskandal, Dioxin in
Lebensmitteln etc.) sicherzustellen.

2. Tiergesundheitsaufseher:

Im Vollzugsbereich bei den Staatlichen Ämtern für Lebensmittelüberwachung,
Tierschutz und Veterinärwesen werden 12 zusätzliche Tiergesundheitsaufseher
eingestellt, um die Amtstierärzte bei Routineaufgaben zu unterstützen
und ein reibungsloses Krisenmanagement zu gewährleisten.

3. Lebensmittelkontrolleure:

Im Bereich der Lebensmittelüberwachung werden bei den Staatlichen Ämtern
für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen sofort 18
KW-Stellen im Rahmen einer mittelfristigen Personalplanung für die
Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren und fünf Stellen für die sofortige
Einstellung von ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren geschaffen. Bei
Bedarf sind fünf weitere Stellen für ausgebildete Lebensmittelkontrolleure
in Aussicht gestellt.

4. Tierärzte für Rückstandskontrolle:

Für die Durchführung von Rückstandskontrollen und die Überwachung des
Arzneimittelverkehrs werden neun zusätzliche Stellen für Tierärzte
geschaffen

Für die Besetzung dieser Stellen entstehen insgesamt im Jahr 2001
Personalkosten in Höhe von 2,881 Millionen DM und im Jahr 2002 weitere
4,32 Millionen DM. Die Bereitstellung der Stellen erfolgt haushalts-
technisch im Rahmen des veranschlagten Stellenbestandes durch Umsetzung
und ggf. Umwandlung verfügbarer Stellen. Die entstehenden Personalkosten
sollen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel für Personalausgaben
abgedeckt werden.

Ausweitung der BSE-Tests

Mit dem Sofortprogramm werden zusätzliche Sachmittel in Höhe von
4,495 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um Schutz- und Hilfsmaßnahmen
zu finanzieren. 1,425 Millionen DM hiervon sollen für die Ausweitung
der BSE-Tests verwendet werden. "Hessen wird zukünftig auch Stichproben
bei Schlachtschafen vornehmen sowie die Probenfrequenz bei gefallenen
Schafen erhöhen", kündigte Marlies Mosiek-Urbahn an. Bis 31. Dezember
2001 werden die Kosten für die BSE-Schnelltests vom Land übernommen.

Entschädigungsleistungen bei BSE-Verdachtsfällen

200.000 DM sind für Entschädigungsleistungen in BSE-Verdachtsfällen
veranschlagt. So wird die Milch aus verdächtigen Herkunftsbetrieben bis
zur Entkräftung des Verdachts aufgekauft und vernichtet. Fleisch von
geschlachteten Rindern, die in derselben Charge wie ein BSE-verdächtiges
Rind geschlachtet wurden, darf bis zum
Vorliegen eines negativen Befundes nicht in den Verkehr gebracht werden.
Im Falle der endgültigen positiven Befundung kann das Schlachtmaterial
nicht mehr verwertet werden. Deshalb wird das Land den durchschnittlichen
Wert eines Schlachtkörpers entschädigen. Gleiches gilt für den Fall, dass
das Schlachtmaterial wegen der Dauer der Befunderhebung nicht mehr
genusstauglich ist. Für die Keulung bei bestätigtem Verdacht fordert die
Landesregierung eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene. "Hessen erwartet,
dass die EU und der Bund eine Entschädigungsregelung für den Wertverlust,
die BSE-Tests und die Entsorgung der getöteten Tiere trifft. Wir sind
grundsätzlich bereit, in zwingenden und existenzgefährdenden Fällen in
Vorleistung zu treten", so die Ministerin.

Intensivierung der Futtermittelkontrollen

Um die Futtermittelüberwachung und Überwachung des Fütterungsverbotes
von Tiermehl in den landwirtschaftlichen Betrieben zu verstärken, sollen -
soweit möglich - private Untersuchungseinrichtungen eingebunden werden.
"Das anfallende Probenaufkommen kann im Untersuchungsamt in Kassel nicht
mehr zeitnah bewältigt werden", begründete Marlies Mosiek-Urbahn. Die
Kosten für die Einbindung privater Untersuchungseinrichtungen in Höhe
von 500.000 DM sind im Sofortprogramm verankert.

Forschung verstärken - Hessen leistet Beitrag

Die Landesregierung erklärt in dem Sofortprogramm ihre Bereitschaft, sich
finanziell an den Forschungsaktivitäten zum Thema BSE zu beteiligen. Sie
forderte, dass die Anstrengungen auf europäischer und Bundesebene deutlich
verstärkt werden, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Diagnostik
und der Aufklärung der Übertragungswege von BSE. Die dazu erforderlichen
Mittel sollen auf der Grundlage einer noch zu treffenden Bund-Länder-
Vereinbarung bereitgestellt werden.

Erforderlich sei aber auch, so Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel,
ein Maßnahmenkatalog für die hessische Landwirtschaft. "Der Rindfleischmarkt
ist zusammengebrochen. Sofern überhaupt noch Schlachttiere abgesetzt werden
können, werden Marktpreise weit unter Kostendeckung gezahlt", so Dietzel.
Deshalb fordere er die Europäische Union und die Bundesregierung auf,
umgehend wirksame Maßnahmen zur Marktentlastung einzuleiten. "Das nun von
der Hessischen Landesregierung verabschiedete Soforthilfeprogrammm
berücksichtigt in erheblichem Maß auch die Belange der Landwirte", so
Dietzel, der im Einzelnen ausführte:

Soforthilfe für die Landwirtschaft

Als Soforthilfe für die Landwirtschaft, und zwar für direkt wie
indirekt von der BSE Krise betroffene Betriebe, insbesondere Rindermast-
und Kälbermastbetriebe, stellt die Hessische Landesregierung 3 Mio. DM
bereit. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit erarbeitet und sind
insbesondere noch mit dem Bund und der EU
abzustimmen.

Aufgrund nachhaltiger Existenzgefährdungen gerade dieser Betriebstypen
müssen vorrangig Liquiditäts- und Überbrückungshilfen geleistet werden,
wie z.B. Aussetzung von Tilgungsleistungen. Im Hinblick auf die Not-
wendigkeit der schnellen und unbürokratischen Verfügbarkeit entsprechender
Überbrückungshilfen soll von einer landeseigenen Fördergesellschaft ein
entsprechendes Kreditprogramm aufgelegt werden. Dabei ist vorgesehen,
von BSE betroffenen Betrieben zeitlich begrenzte, zinslose Darlehen zur
Verfügung zu stellen. Da nicht absehbar ist, ob und gegebenenfalls wie
viele Fälle und welche Betriebstypen von einem BSE Fall und damit der
gesamten Tötung der Herde betroffen sind, ist derzeit eine weitergehende
Präzisierung hinsichtlich des konkret erforderlichen Finanzbedarfes nur
eingeschränkt möglich.

Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen

Nicht nur die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe, sondern auch die
Metzgereien, Händler, Schlachthöfe und Verarbeitungsbetriebe sind
massiv durch erhebliche Umsatzrückgänge von der BSE-Krise betroffen.
Schon jetzt sind viele Unternehmen gezwungen, Personal zu entlassen
oder sogar ihren Betrieb stillzulegen. Auch hier sind in erster Linie
die Europäische Union und Bundesregierung gefordert, durch geeignete
Überbrückungsmaßnahmen, wie Bürgschaften und Liquiditätshilfen,
kurzfristig Unterstützung zu leisten. Für betroffene Betriebe der
Fleischbranche wird ein Kreditprogramm angeboten.

Vier zusätzliche Stellen für die Futtermittelkontrolle:

Zur Überwachung des Verfütterungsverbots von tierischen Eiweißen und
Fetten in Futtermitteln, die der Ernährung landwirtschaftlicher Nutztiere
dienen, werden zusätzlich zwei Stellen für die LFN-Abteilungen der Landräte
geschaffen. Damit ist sichergestellt, dass bei den 16 LFN-Abteilungen
Probenehmer eingesetzt werden können. Weiterhin werden zwei Stellen für
die Untersuchung der gezogenen Proben in den Untersuchungsanstalten
eingerichtet.

Gen-Datenbank für Rinder

Für den Aufbau einer Gen-Datenbank stellt das Land Hessen in diesem Jahr
300.000 DM - und damit rund 30% Prozent der erwarteten Gesamtkosten -
bereit. Der Bund wird aufgefordert, sich bei den Kosten der Errichtung
einer nationalen Gen-Datenbank mit 2/3 der Gesamtkosten zu beteiligen
und sich bei der Europäischen Union für eine europaweite Gen-Datenbank
für alle Rinder einzusetzen. Unter der Voraussetzung, dass sich alle
Bundesländer an dem Aufbau einer nationalen Gendatenbank beteiligen,
wird sich Hessen ebenfalls in angemessener Weise mit einer entsprechenden
Anschubfinanzierung an dieser Maßnahme beteiligen. Mittels dieser Gen-
Datenbank können Verbraucher, Behörden, Landwirte, Händler, Schlachthöfe,
Handwerker und die Lebensmittelbranche in jeder Lebens- oder Produktions-
phase die Herkunft von Tier oder Fleisch sicher nachvollziehen.

Entsorgung von Futtermitteln tierischer Herkunft

Seit Anfang Dezember 2000 ist die Verwendung von Futtermitteln tierischer
Herkunft EU-weit verboten. Für die Entsorgung der Restbestände hat der
Bund eine Kostenbeteiligung zu einem Drittel angeboten. Dabei geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Länder sich an den Entsorgungskosten
in gleicher Weise beteiligen. Nach überschlägigen Schätzungen sind in
Hessen ca. 3.600 t Futtermittel zurückzuholen, zu entschädigen und zu
verwerten (verbrennen). Die dafür anzusetzenden Gesamtmittel belaufen
sich schätzungsweise auf 2,3 Mio. DM.

Bei der Unterstellung einer 33 %igen finanziellen Beteiligung der Länder
ergibt sich somit ein Betrag von 700.000 DM, der für die hessische
Aktion im Haushalt veranschlagt wird.

700 000 DM für Qualitätssicherungs- und Herkunftssystem "Hessische
Regionalmarke"

Für gezielte Informations- und Werbekampagnen der hessischen Marketing-
gesellschaft "Gutes aus Hessen" in Zusammenarbeit mit dem hessischen
Fleischerhandwerk und anderen in diesem Bereich tätigen Interessengruppen
wird ein Betrag von 700 000 DM als kurzfristige Anschubfinanzierung zur
Verfügung gestellt.
Ziel ist eine transparente Wertschöpfungskette vom Landwirt zum Verbraucher
im Sinne einer "gläsernen Produktion". Diese Strategie soll unter dem Dach
des etablierten Qualitätssicherungs- und Herkunftssystems "Hessische
Regionalmarke" im Rindfleischsektor ausgebaut werden. Die Agrarstruktur-
politik wird weiter eine
gesunde und wirtschaftlich tragfähige landwirtschaftliche Tierproduktion,
aber auch erzeugernahe Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen erhalten
bzw. weiter ausbauen.

Verbraucherinformation und -aufklärung

Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittel tierischer Herkunft,
insbesondere Rindfleisch und Rindfleischprodukte ist durch die BSE
Problematik und auch die Falschdeklaration von Lebensmitteln erschüttert.
Zur Wiedergewinnung des Vertrauens in hessische bzw. deutsche Lebensmittel
tierischer Herkunft bedarf es u.a. verstärkter Anstrengungen der vor Ort
tätigen Institutionen, wie z.B. dem Landfrauenverband Hessen mit den
"Botschafterinnen für hessische Agrarprodukte". Zur Intensivierung dieser
Aktivitäten wird dem Landfrauenverband Hessen eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von 25.000 DM zugesagt.

Rindfleischetikettierung

Mit der VO EG 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.
Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung
von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleisch-
erzeugnissen soll bei der Vermarktung ein Höchstmaß an Transparenz
sichergestellt werden. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet,
angemessene und wirksame Kontrollen durchzuführen. Das Hessische
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten wird mit einer
anerkannten, privaten Kontrollstelle die erforderlichen Untersuchungen
in den Betrieben des Fleischhandels durchführen, die ausschließlich der
obligatorischen Rindfleischetikettierung unterliegen. Betriebe, die sowohl
die obligatorische wie auch die fakultative Rindfleischetikettierung
anwenden, werden weiterhin von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung in Frankfurt kontrolliert.

Einrichtung eines ernährungswirtschaftlichen Beirats

Um das Vertrauen der Verbraucher in die landwirtschaftliche Erzeugung
und deren Erzeugnisse zurückzugewinnen, werden die bereits eingeleiteten
Prozesse der Einbeziehung von Natur-, Umwelt- und Tierschutzbelangen im
Handeln der landwirtschaftlichen Betriebe weitergeführt. Darüber hinaus
wird der Dialog zwischen allen mit Ernährungsfragen befassten Interessen-
gruppen auf einer sachlichen und fachlich fundierten Ebene intensiviert.
Hierzu wird beim HMULF und HSM ein ernährungswirtschaftlicher Beirat
eingerichtet. Dieser besteht aus Vertretern
der Landwirtschaft, der Verbraucher, der Wissenschaft, der Parteien, der
Ernährungswirtschaft und des Lebensmittelhandels. Dieser Beirat tritt
regelmäßig unter dem Vorsitz der Ministerin/des Ministers zusammen,
erörtert aktuelle Fragen der Lebensmittelherstellung und- sicherheit
und gibt entsprechende Empfehlungen an die Landesregierung.

Verbot von Tiermehl, Risikomaterialien, Separatorenfleisch bundes-
und EU-weit regeln

Hessen erhebt in dem Programm auch klare Forderungen an Bund und EU.
"Tiermehl darf EU-weit - zeitlich unbefristet - generell nicht mehr in
den Nahrungsmittelkreislauf gelangen", erläuterte Marlies Mosiek-Urbahn.
Die Landesregierung werde an der Erarbeitung von Konzepten zur
Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern mitarbeiten. Um jeglichen
Missbrauch auszuschließen, müsse die Herstellung von Tiermehl generell
verboten werden.

Bei Rindern, Schafen und Ziegen aller Altersklassen müsse das
Risikomaterial bei der Schlachtung entfernt und unschädlich beseitigt
werden. Auch hierfür sei eine bundes- und EU-weite Regelung erforderlich.
Hessen plädiere für ein generelles EU-weites Verbot der Verarbeitung
von zentralem Nervengewebe. Das Gebot der Entfernung von Risikomaterial
müsse ergänzt werden durch ein Verwendungsverbot des Materials als
Ausgangsstoff für Medizinprodukte. Des weiteren solle Separatorenfleisch
zur Lebensmittelherstellung verboten werden. Für Großbritannien sowie
alle Mitgliedstaaten, die Strategien zur Bekämpfung von BSE nicht
erfüllten, müsse ein Verbringungs- und Exportverbot für Rindfleisch
erlassen werden.

Wiesbaden, 20.02.2001
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de