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AHO Aktuell - 19.02.2001

Rinder - Massenschlachtungen: Tierschutzbund stellt Strafanzeigen


Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hat heute am
Landgericht Berlin gegen das Bundeskabinett, namentlich Ministerin Renate
Künast, wegen der Beteiligung an der EU-weiten Rindervernichtung aus
marktwirtschaftlichen Gründen Strafanzeige gestellt. Zudem wurde bei der
Staatsanwaltschaft Frankfurt Strafanzeige gegen die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE), namentlich Präsident Dr. Günter
Drexelius, eingereicht. Der Deutsche Tierschutzbund sieht darin die einzige
Möglichkeit die Massenvernichtung von Rindern, die auch von der Mehrheit
der Bevölkerung abgelehnt wird, zu stoppen. Gleichzeitig appelliert Apel
nochmals an die Länder dem Beispiel Bayerns zu folgen und für das BSE-
negativ getestete Fleisch Absatzmärkte zu suchen.

In den Begründungen der Strafanzeigen heißt es u.a.: Für die vom
Bundeskabinett beschlossene Massentötung von Rindern fehlt ein vernünftiger
Grund nach §1, Satz 2, des Tierschutzgesetzes (TSchG), da die Tötung allein
mit der Absicht der anschließenden Vernichtung durchgeführt wird. Durch das
Anbieten eines Verkaufserlöses bei Beseitigung der über 30 Monate alten
Rinder haben die Mitglieder des Kabinetts die Landwirte zu einer
vorsätzlichen und rechtswidrigen Straftat aufgefordert und sich wegen
Anstiftung zur rechtswidrigen Tiertötung strafbar gemacht. Der Präsident
der vollziehenden Behörde BLE mit Sitz in Frankfurt. Dr. Günter Drexelius,
macht sich durch die öffentliche Ausschreibung ebenfalls strafbar, da er
damit einen Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat begeht.

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, erläutert
in der Strafanzeige nochmals detailliert, dass die Vernichtungsaktion
eine reine Marktbereinigung ist, für die es keine juristische Recht-
fertigung gibt. Selbst das Argument der Bundesregierung, es müsse gehandelt
werden, da es sonst in den Ställen zu Tierqual käme, hat der Deutsche
Tierschutzbund widerlegt: Das Vorhaben des Bundeskabinetts soll auf der
Grundlage der EU-Verordnung durchgeführt werden. Dabei ist keinerlei
Konzept zu erkennen, wie der Rindfleischmarkt künftig rasch entlastet
werden soll und somit fällt diese Argumentation in sich zusammen.

Zugleich hat der Deutsche Tierschutzbund ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, mit dem der Widerspruch solcher EU-Tötungsverordnungen zum
"Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere" des
Amsterdamer EU-Vertrages deutlich gemacht werden und als Grundlage für
die weiteren tierschutzpolitischen Forderungen dienen soll.

"Die Bundesregierung möchte offenbar diese Massenvernichtung eilig
vollziehen. Mit unseren Strafanzeigen wollen wir dieses ethisch
verwerfliche und strafbare Handeln rasch stoppen. Wir müssen aber auch
erreichen, dass die EU keine Beschlüsse mehr treffen kann, die im
Widerspruch zum Tierschutz stehen und denen sich die Mitgliedsstaaten
gnädig beugen. Daher unser zweiter Weg, die mögliche Anrufung des
Europäischen Gerichtshofs zu veranlassen", erläutert Wolfgang Apel.

Zeitgleich startet der Deutsche Tierschutzbund heute eine Plakat- und
Unterschriftenaktion. Das zentrale Motiv "Vorsicht! Keine heiße
Rinderasche einfüllen." wird in mehreren tausend Exemplaren gemeinsam
mit den 708 Mitgliedsvereinen und durch Großplakatierungen bundesweit
gestreut. Auf dem Plakat ist eine Mülltonne zu sehen, aus der
Rinderbeine herausragen. Motto des Plakates: Tiere sind kein Abfall.
 



 

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