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AHO Aktuell - 18.02.2001

BNS: Speisereste in die "Positvliste"


(aho) Der Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung e.V.
(BNS) fordert, daß ordnungsgemäß behandelte Speisereste Bestandteil der
geplanten "Positivliste" werden sollen.

Der BNS informiert zu Flüssigfutter für Mastschweine, das überwacht aus
Speiseresten hergestellt wird:

10 Fakten, warum dies auch zukünftig eine Alternative zu pflanzlichen
etten und Eiweißen ist

1. Es wird ein vorhandenes Futter verwendet, welches aus aufwendig
produzierten und überwachten Nahrungsmitteln entstanden ist. Speisereste
werden seit hunderten von Jahren an Mastschweine verfüttert.

2. Die nach Viehverkehrsverordnung vorgeschriebene Erhitzung von
Speiseresten stellt eine Maßnahme der Seuchenprophylaxe dar.

3. Die Speiseresteverwerter werden durch verschiedene Sachverständige
mehrmals jährlich behördlich überprüft. Monatlich werden Futterproben
in Selbstverpflichtung durch unabhängige Institute analysiert.
Speisereste sind das am besten untersuchte und kontrollierte
Futtermittel auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.

4. Durch die Viehverkehrsverordnung, die ab dem 28. 04. 2000 in
ihrer neuen Fassung in Kraft getreten ist, wurden alle Speisereste-
verwerter gezwungen in ihre alten Anlagen (mehrere Millionen DM
je Anlage) zu investieren, damit diese den verschärften neuen
Anforderungen entsprechen. Die Speiseresteverwertungsanlagen sind
gegenwärtig in ihrer Qualität und Quantität so entwickelt, daß alle
Speisereste aus Großküchen und Einrichtungen der Gemeinschafts-
verpflegung, die in der Bundesrepublik Deutschland anfallen, zu
Flüssigfutter für Schweine verarbeitet werden können.

5. Die Schweine erhalten durch die hohen Nährstoffgehalte der
Speisereste eine optimale Versorgung mit essentiellen Amino- und
Fettsäuren, so daß global gesehen der Import von solchen
Futtermitteln reduziert werden kann. Eine Nachhaltigkeit ist für
ie Umwelt durch das Schließen von Kreisläufen mit der
Speiseresteverwertung gegeben.

6. Durch die flüssige Konsistenz der Speisereste ist ein
bsichtliches oder unabsichtliches Vermischen mit anderen
Futterarten, z.B. Rinderfutter, technologisch unmöglich.

7. Eine Speiseresteverfütterung erfolgt nur in behördlich
genehmigten Betrieben. Jeder neue Schweinemäster, der erhitzte
Speisereste verfüttern will, benötigt eine Genehmigung vom
zuständigen Veterinär.

8. Wenn bei Futteranalysen des jeweiligen Flüssigfutterherstellers
oder Schweinemästers Überschreitungen der gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte für Futtermittel festgestellt werden,
so können alle Tiere, die mit diesem Futter versorgt wurden,
zweifelsfrei identifiziert werden. Diese Mastschweine können
dann kontrolliert verwertet werden, ohne das andere Landwirte
mit ihrem Schweinebestand und auch die Verbraucher gefährdet
sind.

9. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, daß Schweine als
Allesfresser (durch den Verzehr von Speiseresten) nicht an BSE
erkranken können.

10. Negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Mastschweine
durch die Verfütterung von Flüssigfutter, welches aus Speiseresten
in Speiseresteverwertungsanlagen hergestellt wurde, sind nicht
bekannt.

Fazit: Wenn behandelte Speisereste zukünftig nicht Bestandteil
der geplanten "Positivliste" werden dürfen würde dies bedeuten,
daß man für Futtermittel eine höhere Sicherheit fordert als für
menschliche Nahrungsmittel.

Für weitere Fragen steht der BNS e.V. zur Verfügung.
Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung e.V.
BNS, Eislebener Str. 40, 06268 Querfurt,
Tel.: 034771/25520, Fax: 034771/25718
 



 

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