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AHO Aktuell - 16.02.2001

Bundesrat stimmt BSE-Maßnahmegesetz zu


(aho) - Der Bundesrat hat heute (16.02.01) dem BSE-Maßnahmegesetz
zugestimmt, das die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
letzte Woche auf den Weg gebracht hatten und gestern vom Deutschen
Bundestag verabschiedet worden war. Vorgesehen sind in erster Linie
Ergänzungen des Verfütterungsverbotsgesetzes vom 1. Dezember 2000.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Schaffung von Straftat-
beständen. Wer gegen die Vorschriften des Verfütterungsverbots-
gesetzes verstößt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen. Freiheitsstrafen von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren drohen, wenn zum Beispiel entweder
besonders schwere Gesundheitsgefahren verursacht werden oder eine
große Zahl von Menschen betroffen ist.

Außerdem enthält das Gesetz zahlreiche Verordnungsermächtigungen
für das Verbraucherschutzministerium. Diese Rechtsverordnungen
soll die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesrates so schnell
wie möglich auf den Weg bringen. Das Ministerium kann nach dem
Maßnahmegesetz künftig zum Beispiel das Herstellen, das In-Verkehr-
Bringen sowie die Ein- oder Ausfuhr von Futtermitteln, Zusatzstoffen
oder Vormischungen verbieten oder beschränken, die Verwendung
bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Futtermitteln vorschreiben
oder verbieten, die Angabe von Warn- oder Gebrauchshinweisen für
Futtermittel regeln sowie bestimmte Hygienemaßnahmen bei der
Herstellung und Beförderung von Futtermitteln festlegen. Der
Bundesrat tritt dafür ein, dass die Bundesregierung unverzüglich
Vorschriften für die Durchführung der Rinderschlachtung erlässt.
Außerdem hält er es für notwendig, dass die Längsspaltung des
Schlachtkörpers umgehend vermieden wird. Es müsse zudem erreicht
werden, dass die Verwendung von Rinderhirnen für die Lebensmittel-
produktionen - unabhängig vom Alter der Tiere - verboten wird.
Ein erweiterter Katalog der spezifizierten Risikomaterialien sei
unverzüglich zu schaffen.

Laut Maßnahmegesetz soll der Aufgabenbereich der Tierkörper-
beseitigungsanstalten auch auf das endgültige Beseitigen von
Tierkörpern zum Beispiel in Form des Verbrennens ausgedehnt werden.
Vorschriften zur unschädlichen Beseitigung von Schlachtkörpern und
Nebenprodukten der Schlachtung, bei denen die Gefahr der Kontamination
mit BSE-Erregern zu befürchten ist, sowie zur Entschädigung in solchen
Fällen sind nach Ansicht des Bundesrates so schnell wie möglich zu
erlassen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus,
ein Lagerungsverbot für Tiermehle und Tierfette einzuführen sowie
für deren Verbrennung oder gleich wirksame Beseitigung zu sorgen.

Das Maßnahmegesetz sieht schließlich eine Änderung der Zusatzabgaben-
verordnung vor, durch die den betroffenen Milcherzeugern die
Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Milchquote zeitweilig anderen
Landwirten zu überlassen. Das soll die Folgen eines bestätigten
BSE-Falles zumindest mildern.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach seiner Verkündung
in Kraft.


Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher,
tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher
Vorschriften im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung

Drucksache 138/01 (Beschluss)
 



 

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