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AHO Aktuell - 16.02.2001

Entdeckung von BSE-Fällen auf dem Bauernhof


Das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz informiert zu BSE:

Bis heute sind in der Schweiz 367 BSE-Fälle aufgetreten. Die überwiegende
Mehrheit wurde durch den Landwirtin oder den Landwirt selber entdeckt und
dem Tierarzt gemeldet, weil das Tier im Stall auffällige Störungen im
Verhalten oder beim Gehen gezeigt hat. Seit Anfang 1999 werden in einem
speziellen Überwachungsprogramm alle getöteten, umgestandenen und
krankgeschlachteten Kühe auf BSE untersucht. Zusätzlich wird eine
Stichprobe von normalgeschlachteten, gesunden Kühen untersucht.

Bei denjenigen BSE-Fällen, die im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms
entdeckt worden sind, wurde nachträglich der betroffene Tierhalter oder
die betroffene Tierhalterin über möglicherweise vorhandene Anzeichen von
Krankheit befragt. Dabei hat sich in beinahe allen Fällen herausgestellt,
dass - teils deutliche, teils weniger deutliche - Anzeichen einer BSE-
Erkrankung vorhanden waren. Nicht immer werden diese vom Tierhalter oder
von der Tierhalterin mit BSE in Verbindung gebracht und deshalb auch nicht
dem Tierarzt gemeldet.

Der neueste BSE-Fall bei einem regulär geschlachteten Tier zeigt sehr
deutlich, dass das Tier im Stall klare Anzeichen auf BSE gezeigt hat:

- Seit etwa 1 Monat war die Kuh zunehmend aggressiv.
- Sie hat beim Melken plötzlich ausgeschlagen.
- Sie zeigte zunehmende Ängstlichkeit und liess sich am Kopf nicht
mehr gerne berühren.
- Auch der Rückgang der Milchleistung kam unerwartet und liess sich
nicht erklären.
- Beim Auslauf hat sich die Kuh von der Herde abgesondert.
- Auffallend waren auch die steife Ohrenhaltung und der starre Blick.


Trotz diesen typischen Verdachtsmomenten erschien dieses Tier dem Bauern
nicht "krank" genug und es wurde als gesundes Tier zur Schlachtung
gebracht, ohne vorher den Tierarzt beizuziehen.
Deshalb hat sich das Bundesamt für Veterinärwesen entschlossen, ein
Merkblatt mit den wichtigsten BSE-Anzeichen an alle Rindviehhalter zu
verschicken und diese auf ihre Eigenverantwortung hinzuweisen - im
Unterlassungsfall kann sich ein Tierhalter strafbar machen. Das
Merkblatt steht als PDF - Dokument im Internet zur Verfügung.
 



 

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