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AHO Aktuell - 15.02.2001

EU - Risikobewertung für den Fall, dass BSE bei Schafen auftritt


(aho) - Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA), der die Europäische
Kommission unter anderem in BSE-Angelegenheiten berät, hat heute eine
vorausschauende Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit
veröffentlicht. Dabei wird der Fall gesetzt, dass BSE bei Schafen unter
realen Bedingungen festgestellt wird. Die Wissenschaftler sind der Ansicht,
dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genügend Informationen vorliegen,
um endgültige Schlussfolgerungen über die potenzielle Gefährdung von
Menschen zu ziehen. Sie entwickeln daher drei Szenarien zum potenziellen
Risiko und dessen Bewältigung. Nach Aussage der Wissenschaftler liegen
derzeit keine Nachweise dafür vor, dass BSE bei Schafen und Ziegen
auftritt. Sie fügen jedoch hinzu, dass der Kenntnisstand sehr begrenzt
ist und dass angemessene Testmethoden und Überwachungsverfahren zur
Bestätigung einer Diagnose nicht zur Verfügung stehen. Daher muss man
mit dem Sammeln von Informationen beginnen, die erforderlich sind, um
die mögliche Prävalenz von TSE bei Schafen zu bewerten.

Bisher ist BSE bei Schafen unter Feldbedingungen nicht festgestellt
worden. Allerdings hat man mit Laborexperimenten nachgewiesen, dass
BSE auf bestimmte Schaf- und Ziegengenotypen übertragen werden kann.
Darüber hinaus ist unter Umständen an spezifische Gruppen von Schafen
und Ziegen Fleisch- und Knochenmehl verfüttert worden, das möglicher-
weise BSE-kontaminiert war. Dazu ist es wahrscheinlich insbesondere
gekommen, als das EU-weite Verbot der Verfütterung von Fleisch- und
Knochenmehl an Wiederkäuer von 1994 von den nationalen Behörden noch
nicht wirksam umgesetzt worden war.

Daher bekräftigt der Ausschuss seine Stellungnahme von 1998, dass
unter den gegenwärtigen Umständen davon auszugehen ist, dass BSE
auf Teile des Schaf- und Ziegenbestands der EU übertragen worden
sein könnte. Der Ausschuss betont, dass man jetzt anfangen muss,
die Informationen zu sammeln, die man braucht, um die mögliche
Prävalenz von BSE bei Schafen in einem Land oder einer Region
ordnungsgemäß zu bewerten. Insbesondere weisen die Wissenschaftler
darauf hin, dass eine verbesserte und intensivere Überwachung von
Schafherden erforderlich ist. Außerdem müssen Schnelltests entwickelt
werden, mit denen man bei Schafen BSE von Scrapie unterscheiden kann.
Schließlich muss man ein System einführen, mit dem Schafe individuell
identifiziert werden können und der TSE-Status von Herden kleiner
Wiederkäuer bestimmt werden kann.

Die Verfahren der Schaffütterung unterscheiden sich erheblich nach
Herde, Land oder Region, Wirtschaftsform (intensiv und extensiv)
und Wirtschaftszweck (Fleisch-, Milch-, Wollgewinnung). Bei der
einzigen derzeit zur Verfügung stehenden Testmethode zur Bestätigung
von BSE bei Schafen, bei der Bio-Assays bei Mäusen verwendet werden,
dauert es bis zu zwei Jahren, bis Resultate vorliegen. Von derartigen
Tests sind nur sehr wenige abgeschlossen worden. Die klinischen
BSE-Anzeichen sind möglicherweise nur schwer von den Symptomen von
Scrapie zu unterscheiden, einer Krankheit, die für Menschen nicht
gefährlich ist. Sie ist bei Schafen in den meisten EU-Ländern
endemisch. Forschungen zur Entwicklung zuverlässiger Testverfahren
sind im Gange.

Der Ausschuss hat auch die jüngsten Forschungsergebnisse zur Verteilung
der (experimentell hervorgerufenen) BSE-Infektiosität in Schafs- und
Ziegenkörpern untersucht. Im Gegensatz zu Rindern, bei denen die
Infektiosität im Wesentlichen in spezifischen Körpergeweben konzentriert
bleibt, wie z. B. im Hirn und im Rückenmark, lassen die Ergebnisse
darauf schließen, dass die BSE-Infektiosität in Schafsgeweben
unspezifischer verteilt ist, unter Umständen in ähnlicher Weise wie
bei Scrapie. Dies würde bedeuten, dass bei Schafen eine größere Zahl
von Geweben aus der Nahrungskette beseitigt werden müssten als bei
Rindern, sollte man zu der Auffassung kommen, dass das Auftreten von
BSE bei Schafen wahrscheinlich ist.

Als Vorsichtsmaßnahme wird durch Gemeinschaftsrechtsvorschriften
bereits vorgeschrieben, dass spezifiziertes Risikomaterial 1) von
Schafen und Ziegen seit Oktober 2000 in der ganzen EU aus der
Nahrungs- und Futterkette entfernt werden muss. In dem Falle, dass
BSE bei Schafen oder Ziegen bestätigt wird, müssen strikte
Vernichtungsmaßnahmen angewendet werden, die in der neuen Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tilgung, Verhütung und
Bekämpfung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien vorgesehen
sind, die am 1. Juli in Kraft treten soll.


1) Schädel einschließlich Hirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark
von über zwölf Monate alten Schafen und Ziegen, Milz von Schafen
und Ziegen aller Altersklassen.

Veröffentlicht am 14/02/2001
 



 

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