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AHO Aktuell - 08.02.2001

Bayern entsorgt alle Futtermittelaltbestände


(aho) - In den nächsten Wochen sollen Bauernhöfe und die Handelsschiene
im Freistaat frei von Tiermehl werden. Das Kabinett hat am Dienstag die
vollständige Entsorgung sämtlicher Futtermittelaltbestände beschlossen.
Verbraucherminister Eberhard Sinner: "Im Vorgriff auf eine immer noch
ausstehende Bund-Länder-Einigung finanziert der Freistaat die bayernweite
Entsorgungsaktion vorweg im Alleingang aus Landesmitteln."

Noch im Februar sollen zuerst alle, in den landwirtschaftlichen Betrieben
und beim Handel lagernden tiermehlhaltigen Futtermittelaltbestände
eingesammelt werden, um sie zu vernichten. Die Entsorgung aller tiermehl-
haltigen Restbestände an Futtermitteln wird bereits in den nächsten Tagen
gestartet. Die Entsorgung der noch vorhandene Restbestände ist eine
konsequente Folge des Tiermehlverbots und eine wichtige Maßnahme zur
Stärkung des Vertrauens der Verbraucher.

Nach aktuellen Schätzungen lagern bei den bayerischen Landwirten noch
etwa 10.000 Tonnen Futtermittelaltbestände und bei den Herstellern sowie
beim Handel im Freistaat noch etwa rund 5.000 Tonnen. Die Gesamtkosten
in Höhe von bis zu 20 Millionen Mark setzen sich aus den Entsorgungskosten
sowie der Erstattung des Einkaufspreises und der Herstellungskosten der
Futtermittel zusammen.

Die Bundesregierung will demgegenüber bundesweit lediglich ein Drittel
der Entsorgungskosten und des Wertausgleichs für die Futtermittel
übernehmen. Sinner: "Frau Künast war auch gestern auf der Agrarminister-
konferenz in Potsdam zu keinen weiteren Zusagen bereit. Mit halben, besser
gesagt, drittel Sachen kann man das Vertrauen der Verbraucher nicht
zurückgewinnen. Wir erwarten deshalb eine vollständige Kostenübernahme
durch den Bund. Die bayerische Landwirtschaft kann sich aber unabhängig
davon darauf verlassen, dass der Freistaat die Kosten für die Entsorgung
der Futtermittelaltbestände und den Wertausgleich zunächst übernimmt."

Frau Künast hat es auf der Agrarministerkonferenz ebenfalls erneut
abgelehnt, die Kosten der BSE-Schnelltests wenigstens anteilig zu
übernehmen, obwohl sie selbst die Tests jetzt zum 31. Januar auf Rinder
bereits über 24 Monate ausgedehnt hat. Die Kosten für die BSE-Tests
dürfen nicht auf die Bauern abgewälzt werden, eine Umlage auf die
Verbraucher ist angesichts der derzeitigen Lage auf dem Rindfleischmarkt
unrealistisch. Die Gesamtkosten der BSE-Tests müssen daher die EU, der
Bund und die Länder anteilig tragen. In Bayern fallen pro Jahr geschätzt
57 Millionen Mark an. Die EU leistet bereits einen Kofinanzierungs-
beitrag, allerdings befristet bis 30.06.2001 für Rinder über 30 Monate.
Bayern ist bereit, ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Es kann - so
Sinner - nicht sein, dass der Bund aus dieser Solidarfinanzierung
ausschert. Am 16. Februar werden die Ministerpräsidenten mit dem
Bundeskanzler über die BSE-Folgekosten beraten. Die Beteiligung des
Bundes an den Kosten der BSE-Schnelltests wird dabei eines unserer
zentralen Anliegen sein.

Die zeitliche Befristung des Tiermehlverfütterungsverbots in der EU
nur bis zum 30. Juni dieses Jahres ist ein fatales Signal und
schwerer Fehler. Sinner: "Ich fordere die Bundesregierung auf, sofort
mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten Verhandlungen für ein
unbefristetes Tiermehlverfütterungsverbot in der EU aufzunehmen. Die
Regierung muss hier sofort handeln, weil uns die Zeit bis Ende Juni
langsam davon läuft." Auch ist europaweit die Verfütterung von
tierischen Fetten durch die Entscheidung des Rates nicht verboten,
obwohl die in Milchaustauschern zur Kälberaufzucht verwendeten
tierischen Fette als mögliche Ursache für eine BSE-Infektion gelten.
Heute Nachmittag werde ich EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne
in Brüssel diese bayerische Forderung vorstellen.

Der Landesverband der Bayerischen Tiermehlindustrie hat am 8. Januar
gegenüber der Staatsregierung angekündigt, künftig Tiermehl vollständig
verbrennen zu lassen. Jetzt haben bereits sechs von acht bayerischen
Tierkörperbeseitigungsanlagen in einer freiwilligen Selbstverpflichtungs-
erklärung gegenüber Verbraucherminister Sinner zugesagt, dass Tiermehl
nach Durchlaufen der Tierkörperbeseitigungsanstalten künftig nur noch
der Verbrennung zugeführt wird. Die einzelnen Tierkörperbeseitigungs-
anstalten werden darüber entsprechende Aufzeichnungen führen, um die
Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung sicherzustellen.

Mit einer bayerischen Bundesratsinitiative fordert Bayern die
Bundesregierung außerdem auf, durch eine Änderung des Tierkörperbe-
seitigungsgesetzes sicherzustellen, dass alle Tierkörperteile der
Beseitigungspflicht in den Tierkörperbeseitigungsanlagen unterliegen.
Nur die grundsätzliche Beseitigungspflicht in der Tierkörperbe-
seitigungsanlage für alle Tierkörperteile ermöglicht durch
Kanalisierung eine effektive Kontrolle der endgültigen Verwendung.

Pressemitteilung
Nr: 12 - 8. Februar 2001
 



 

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