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AHO Aktuell - 07.02.2001

Die Bayer Vital GmbH zur illegalen Lieferungen von Tierarzneimitteln


Die Bayer Vital GmbH gibt in der nachfolgenden Presseinformation einige
Hintergrundinformationen zur illegale Lieferungen von Tierarzneimitteln
in Österreich und Deutschland:

Zur Chronologie:

Seit 1995 hat Bayer Anhaltspunkte für die Existenz eines illegalen Marktes
mit Tierarzneimitteln in Österreich. So gab es Anzeichen dafür, dass unter
anderem Nachahmerware des verschreibungspflichtigen Antibiotikums Baytril®
(Wirkstoff: Enrofloxacin) in den Verkehr gebracht worden war. 1998 konnte
tatsächlich die erste Nachahmerware - darunter nicht zugelassene
Zubereitungen bis hin zu Fälschungen unter dem Namen Baytril® - behördlich
sicher gestellt werden. Die Fälle von Produktpiraterie wurden und werden
von Unternehmensseite weiter verfolgt.

Unabhängig von Bayer tauchten erste Presseberichte über einzelne Fälle von
Arzneimittelmissbrauch in der Tierhaltung auf. Der österreichische
Tierschutzverein "Vier Pfoten" recherchierte und legte Bayer im Herbst 2000
umfangreiche Informationen vor. Die Strafanzeige der "Vier Pfoten" führte
am 19. 01.2001 zu Durchsuchungen der Ermittlungsbehörden auf landwirt-
schaftlichen Betrieben und bei Tierärzten in Deutschland (Bayern).

Das umfangreiche Material, aus dem in einer Veröffentlichung der
österreichischen Zeitung "Format" und des deutschen "Spiegel" zitiert
wurde, war der Presse und der Tierschutzorganisation vermutlich durch
Dritte zugespielt worden.


Ist nur Bayer betroffen?

Seriös arbeitende Tierärzte und Landwirte, Bayer und auch andere
Unternehmen gehören zu den Geschädigten des sogenannten Schweinemast-
Skandals. Bayer geriet durch das Auftauchen gefälschter Ware in den
Verdacht, selbst illegal Produkte zu vertreiben.


Was hat Bayer dazu bewogen, sich aktiv in dieser Frage zu engagieren?

Bayer steht für eine verantwortungsvolle Tierarzneimittelproduktion
mit hoher Qualität und setzt im Rahmen seiner Produktverantwortung
alles daran, auch eine verantwortungsvolle Tierproduktion als ein
wichtiger Partner der Landwirtschaft zu erreichen. Dazu gehört die
Bereitstellung hochwertiger Tierarzneimittel. Wir unterstützen
zusammen mit der Tierärzteschaft den sachgemäßen Einsatz hochwertiger
Tierarzneimittel.

Mit der ständigen Produktbegleitung, in dessen Rahmen missbräuchlicher
Einsatz auch konsequent aufgedeckt werden muss, kann die Landwirtschaft
vor Schaden bewahrt werden. Das liegt im Interesse aller Beteiligten.


Seit wann hat Bayer Kenntnisse und was hat das Unternehmen unternommen?

Schon vor einigen Jahren gab es seitens Bayer Verdachtsmomente wegen
der Verletzung von Schutzrechten. Bemühungen hiergegen vorzugehen
blieben jedoch letztlich ergebnislos.


Hat Bayer mit der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" zusammengearbeitet?

Nein. Auch die Maßnahmen zum Schutz eigener Rechte stehen nicht in
Zusammenhang mit der aktuellen Anzeige des Tierschutzvereins "Vier Pfoten"
sowie den Durchsuchungsaktionen österreichischer Behörden. Bayer wurde
jedoch von der Organisation über deren Vermutungen informiert.

Hat die öffentliche Diskussion über vereinzelte illegale Aktionen
nicht erheblichen Einfluss auf das Image der Landwirtschaft?

In Veröffentlichungen und gegenüber Journalisten hat Bayer deutlich
gemacht, dass Tierärzte und Landwirte und auch die Gesundheit der
Tiere vor illegalen Machenschaften geschützt werden müssen.

Bayer unterstützt die Tierärzte und Landwirte in vielfältiger Form.
Das Unternehmen distanziert sich jedoch deutlich von Straftätern,
die das Image der seriösen Tierärzteschaft, der seriösen Tierhalter
und der Hersteller von zugelassenen Tierarzneimitteln schädigen.

Bayer wird auch weiterhin alles unternehmen, den guten Ruf der Bauern
und ihrer Produkte zu fördern. Eine Kooperation mit kriminell
agierenden Betrieben lehnt Bayer ab.

Besteht durch illegalen Einsatz und Handel von Tierarzneimitteln
wirklich eine Gesundheitsgefahr für den Menschen?

Nicht zugelassene Nachahmerprodukte sind ungeprüfte Produkte. Sie
können eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Tiere, aber
auch für den Menschen darstellen. Bayer sichert als Hersteller von
Tierarzneimitteln den Anwendern eine hohe Produktqualität für seine
Originalpräparate zu. Dies wird durch umfangreiche Prüfungen auf
Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen des gesetzlichen
Zulassungsverfahrens sichergestellt.

Die Tierarzneimittelhersteller unterliegen einer umfassenden
staatlichen Kontrolle im Rahmen der Arzneimittelüberwachung. Bei
bestimmungsgemäßem Einsatz zugelassener Arzneimittel besteht
keine Gefahr.

Nicht geprüfte (Nachahmer-) Produkte und deren Eigenschaften, z.B.
das Rückstandsverhalten und die Nebenwirkungen, erlauben unsererseits
keine sichere Aussage über die Qualität.


Wie ist die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimittel geregelt?

Basis für den Verkehr mit Tierarzneimitteln ist das Arzneimittelgesetz
und die dazugehörigen Verordnungen. Darin ist die Herstellung,
Aufbewahrung (das Vorrätighalten) und die Abgabe von Tierarzneimitteln
durch den Tierarzt - das so genannte Dispensierrecht - unter strengen
Auflagen geregelt. Der Tierarzt ist berechtigt, eine Hausapotheke
zu führen. Die veterinär-pharmazeutischen Unternehmen dürfen
Medikamente an den Tierarzt nur bei Vorlage der amtlichen
Apothekenbescheinigung abgeben.

In bestimmten, gesetzlich definierten Ausnahmefällen ("Therapienotstand")
kann der Tierarzt Arzneimittel selbst herstellen. Er darf auch bestimmte
Arzneimittel unverändert umfüllen und abpacken, um zum Beispiel nur
die im Einzelfall erforderliche Menge abzugeben.


Welche Konsequenzen sollte man für die Praxis aus den Vorfällen ziehen?

Um illegale Praktiken Einzelner, die der gesamten Tierärzte- und
Landwirtschaft schaden, zu unterbinden und den Gesundheits- und
Verbraucherschutz zu stärken, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

Eine durchgängige Dokumentation der Tierarzneimittel vom Hersteller
bis zum Landwirt muss aufgebaut werden.

Die Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten entsprechend der bestehenden
gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen konsequent ausgeübt und
durchgesetzt werden.

Die arzneimittelrechtlichen Regelungen müssen überarbeitet werden,
um einen exzessiven Mißbrauch der gesetzlichen Freiräume zu
unterbinden.

Bayer Vital GmbH
 



 

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