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AHO Aktuell - 07.02.2001

BSE - Schutzmassnahmen notwendig


(aid) - Die Zahl der positiv festgestellten BSE-Fälle bei Rindern wird in
den kommenden vier bis fünf Jahren noch zunehmen, prognostizierte Dr.
Wolfgang Mields vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin (BgVV), Berlin, auf einem Journalistenseminar der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kürzlich in Fulda. Allerdings
werde die Anzahl der BSE-Infektionen bei weitem nicht das britische Ausmass
annehmen, da die Verfütterung von Tiermehl in Grossbritannien wesentlich
weiter verbreitet gewesen sei. "Die einzige effektive Möglichkeit, die
BSE-Seuche einzudämmen besteht darin, den Erreger völlig aus der
Nahrungskette zu entfernen. Dazu müssen bäuerliche Betriebe, Schlachthöfe
und Fleischverarbeiter gleichermassen Schutzmassnahmen ergreifen", stellte
Dr. Mields fest. Auch der Verbraucher könne aktiv werden. Er könne bei
Rindfleisch auf die Herkunft achten. Eine vegetarische Ernährung, die Ei
und Milch enthalten sollte, sowie Fleisch von Geflügel, Fisch oder Schwein
seien ebenfalls Alternativen. Milch und Milchprodukte gelten derzeit als
unbedenklich. Dr. Mields nannte als Schutzmassnahmen für
landwirtschaftliche Betriebe die sorgfältige Auswahl von Zukäufen, das
Verfüttern von tiermehlfreiem Kraftfutter (seit 1994 verboten), bessere
Kontrollen des Kraftfutters und sorgfältiges Beobachten der Tiere auf
Krankheitszeichen. In Schlachthöfen und Metzgereien seien eine intensivere
Lebendbeschau, BSE-Schnelltests und die Beseitigung von
BSE-Risikomaterialien (z.B. Hirn, Rückenmark, Augen) notwendig. Wird ein
positiver BSE-Fall entdeckt, seien alle in der Schlachtung nachfolgenden
Schlachtkörper zu beseitigen. Problematisch sei die derzeit übliche
Bolzenschussbetäubung, weil durch sie möglicherweise infizierte
Gehirnbestandteile in Herz und Lunge gelangen könnten. Derzeit sei jedoch
noch keine Alternativmethode in Sicht. Als BSE-Schutzmassnahmen in der
Fleischverarbeitung wurden bereits die Verarbeitung von
Rinder-Risikomaterialien und Seperatorenfleisch verboten. Das BgVV werde
sich darüber hinaus für ein generelles Verbot von Nervenmaterialien in
Wurst einsetzen, weil die bislang zu Verfügung stehenden
Kontrolluntersuchungen keine Unterscheidung der Nervenzellen von Schwein,
Rind oder Geflügel ermöglichen. Ausserdem plädierte er für eine
Kennzeichnungspflicht für die Herkunft des verwendeten Fleisches und für
die Zusammensetzung der Wurstwaren sowie verstärkte Kontrollen.

aid, Dorle Grünewald-Funk
 



 

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