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AHO Aktuell - 06.02.2001

Futtermittelkontrolle: Blinder Alarm


(aho) - Einen buchstäblich "blinden Alarm" haben die Grünen im
rheinland-pfälzischen Landtag heute (5. Februar 2001) mit ihrer
Meldung ausgelöst, wonach in einer Futtermittelprobe nach dem 2.
Dezember 2000 ein Anteil an tierischen Geweberesten von über einem
Prozent aufgetreten sei. "Tatsächlich handelte es sich dabei um die
bereits im November 2000 analysierte Probe, deren Ergebnis sofort
und ausführlich von uns veröffentlicht wurde", sagte Jörg Wagner,
der Sprecher im rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium.

Wie bereits berichtet, hatte das Ministerium unmittelbar darauf
sämtliche Futtermittel im Werk selbst sowie alle Lieferungen der
verdächtigen Chargen in den Lägern und bei den belieferten
Landwirten gesperrt und beproben lassen. Dem Werk wurde das
Inverkehrbringen von Futtermitteln vorläufig untersagt. Die
Produktion darf bei Einhaltung strenger Auflagen wieder
aufgenommen werden.

Bei den verstärkten Kontrollen seien bei 150 Proben bei
Futtermitteln, die nach dem 2. Dezember 2000 hergestellt wurden,
bisher in 17 Proben Spuren von tierischem Gewebe, also nicht
quantifizierbare Mengen von unter 0,5 Prozent, festgestellt
worden. In 66 Proben konnten keine Verschleppungen festgestellt
werden. Von den übrigen 67 Proben liegen die Ergebnisse noch
nicht vor. Futtermittel mit einem Anteil von tierischem Gewebe
in Höhe von ein bis zwei Prozent wurden in keinem Fall
festgestellt. In allen Fällen mit positiven Befunden wurden
die Futtermittel sichergestellt bzw. Vertriebs- und
Verfütterungsverbote ausgesprochen. Bei Beanstandungen von
Futterchargen aus anderen Bundesländern wurden die dort
zuständigen Behörden informiert.

Insbesondere in den ersten Herstellungswochen nach dem
Verfütterungsverbot waren mit abnehmender Tendenz noch Spuren
festzustellen.


Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
 



 

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