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AHO Aktuell - 02.02.2001

Schweiz: Verstärkung der amtstierärztlichen Kontrollen im Stall


(aho) - Auf dem Weg zu einer integralen Lebensmittelkontrolle vom Stall
bis zum Teller sollen in der Schweiz in diesem Jahr die amtstierärztliche
Kontrollen in den Tierhaltungsbetrieben verstärkt werden. Eine
entsprechende Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen, welche
die Kontrolle der Aufzeichnungspflicht der Antibiotikagaben, die
Einhaltung der Vorschriften über den Tierverkehr und die
Überwachung der Tiergesundheit regelt, tritt am 1. Februar in Kraft.
Diese Kontrollen sollen von amtlichen Tierärzten durchgeführt werden,
die unter der Aufsicht des Kantonstierarztes stehen.

Europas BSE-Krise, aber auch der jüngste Antibiotika-Skandal in der
österreichischen Schweineproduktion führen immer mehr zur Forderung, eine
umfassende Lebensmittelsicherheit vom Stall bis auf den Teller zu
etablieren. Den Grundstein für diese Lebensmittelsicherheit bildet dabei
eine dokumentierte Qualitätssicherung, die im Stall beginnt. Die
amtstierärztlichen Kontrollen in den Bereichen Tiergesundheit,
Antibiotikaaufzeichnungspflicht und Tierverkehr sind ein wichtiger Teil
dieser Qualitätssicherung.

Nach einer Pilotphase in den Kantonen St.Gallen, Neuenburg, Baselland und
Schwyz im letzten Jahr tritt nun auf den 1. Februar eine technische Weisung
in Kraft, welche die amtstierärztlichen Kontrollen im Stall regelt. Die
Kontrollen werden gesamtschweizerisch stichprobenweise durchgeführt und
entbinden den Tierhaltungsbetrieb nicht von der in der Lebensmittelgesetz-
gebung geforderten Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. Glaubwürdige
und international anerkannte Kontrollen in den sensiblen und durch die
Gesellschaft immer kritischer beobachteten Bereichen Tiergesundheit und
Antibiotikaeinsatz können nur durch gut ausgebildete und unabhängige
amtliche Tierärzte durchgeführt werden. Die Kontrollen, die auf dem
Lebensmittelgesetz basieren, sind Teil der Vollzugsaufgaben der Kantone
und sind für die Tierhalter grundsätzlich kostenlos. Die Verantwortung
für die Durchführung dieser Kontrollen liegt bei den Kantonstierärztinnen
und Kantonstierärzten.

Die Kontrollen helfen mit, das Vertrauen der Konsumenten in sichere
Lebensmittel zu fördern. Sie bilden auch eine Voraussetzung für den Export
von Käse und andern Milcherzeugnissen in den EU-Raum. Gleichzeitig sollen
sie dazu beitragen, der Schweizer Landwirtschaft den Qualitätsvorsprung
gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu sichern. Weitere wichtige
Voraussetzungen sind eine transparente Deklaration der Herkunft und der
Produktionsmethoden von Lebensmitteln, günstige Rahmenbedingungen für
Produzenten und artgerechte Tierhaltung.

Bern, den 1. Februar 2001

Beilage: Technische Weisungen über die amtstierärztlichen
Kontrollen in Tierhaltungsbetrieben vom 1.Februar 2001



Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
Bereich Kommunikation
Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation,
Tel.: 031 323 84 96
 



 

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