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AHO Aktuell - 01.02.2001

Entsorgung tiermehlhaltiger Futtermittel


(aho) - Landwirtschafsminister Konrad Keller hat die Besitzer
tiermehlhaltiger Futtermittel in Sachsen-Anhalt aufgefordert, die
zuständigen Abfallbehörden in den Landkreisen zu unterrichten,
wenn in ihren Betrieben noch entsprechendes Futter vorhanden ist.

Tiermehlhaltige Futtermittel gelten als entsorgungspflichtige Abfälle,
die in dafür zugelassenen Anlagen verbrannt werden sollen.
Verantwortlich dafür ist der Besitzer, er hat auch die Kosten zu
tragen. Für die Entsorgung einer Tonne müssen etwa 200,- DM
veranschlagt werden. Derzeit ringen die Länder mit dem Bund über
eine Kostenübernahme. Bislang wurden aufgrund der intensiven
Futtermittelkontrollen in Sachsen-Anhalt etwa 70
Entsorgungsanordnungen erlassen.

Der Minister appellierte an die Besitzer, die Entsorgung nicht auf die
lange Bank zu schieben. Aufgrund der geringen Mengen dürfen die
entsorgungspflichtigen Futtermittel in den Betrieben bis auf weiteres
zwischengelagert werden, wenn sie von den anderen Futtermitteln
getrennt werden und nachweislich nicht in den Futtermittelkreislauf
gelangen können.

Schätzungen gehen davon aus, dass in den Betrieben des Landes
insgesamt etwa 400 Tonnen entsorgungspflichtige Futtermittel und
250 Tonnen Tiermehl lagern. Die Mengen in den einzelnen Betrieben
dürften dabei relativ gering sein.

Keller wies darauf hin, dass die Abfallbehörden der Landkreise und die
Regierungspräsidien die betroffenen Besitzer in allen Fragen zur
Entsorgung beraten. Insbesondere sind dort auch die Anschriften der
zugelassenen Entsorgungsanlagen erhältlich.

Entsprechende behördliche Verfügungen werden in Kürze ergehen
bzw. sind bereits verfügt.

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 028/01
Magdeburg, den 31. Januar 2001


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