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AHO Aktuell - 31.01.2001

Schleswig - Holstein: Der aktueller Stand um BSE


(aho) - Nachfolgend eine Zusammenfassung der aktuellen Ereignisse um
BSE in Schleswig - Holstein:

Der letzte BSE-Verdachtsfall wurde am 30. Januar gemeldet. Dabei handelt
es sich um eine rotbunte Kuh aus einem Bestand im Kreis Rendsburg-
Eckernförde. Das Tier wurde am 8. März 1996 in diesem Bestand geboren.
Der Milcherzeuger-Betrieb hat insgesamt 168 Rinder. Auch dieser Bestand
wurde vorläufig gesperrt. Die epidemiologischen Überprüfungen sind
eingeleitet worden. Die A- und B-Probe sind auf dem Weg ins Referenzlabor
nach Tübingen.

Am 29. Januar sind zwei neue BSE-Verdachtsfälle aus dem Kreis Rendsburg-
Eckernförde gemeldet worden. Eine Kuh wurde 1995 geboren und kommt aus
einem Betrieb mit 124 Rindern. Darüber hinaus wurde europaweit zum ersten
Mal ein Verdachtsfall eines erst 13 Monate alten Tieres entdeckt, das mit
dem BSE-Schnelltest dreimal getestet wurde. Es stammt aus Betrieb mit
insgesamt 420 Rindern. Die Proben werden Bundesforschungsanstalt in
Tübingen überprüft. Beide Betriebe sind bis zur Klärung des Verdachts
gesperrt worden.

Für den am 26. Januar aus dem Kreis Segeberg gemeldeten BSE-Verdacht einer
28 Monaten alten Kuh liegt noch kein Tübinger Ergebnis vor.

Damit sind in Schleswig-Holstein insgesamt vier Fälle von BSE durch das
Tübinger Labor nachgewiesen worden; vier weitere Verdachtsfälle müssen
noch durch das Referenzlabor geprüft werden.

Zu den Protesten von Landwirten im Kreis Dithmarschen sagte die Ministerin
für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus, Ingrid
Franzen: "Wir keulen keinen Bestand, ohne dass der Landwirt einverstanden
ist. Alternativ käme nur die Sperrung der Betriebe auf unabsehbare Zeit in
Frage, und das würde das wirtschaftliche Aus des Landwirtes bedeuten. Die
demonstrierenden Landwirte müssen sich im Klaren sein, was sie ihrem
Berufskollegen antun, wenn sie die Keulung verhindern. Ich weiß, dass die
Bestandstötung die schrecklichste Nachricht ist, die ein Bauer erfahren
kann. Dennoch zeigt der erste von BSE betroffene Landwirt in Hörsten,
dass es möglich ist, weiterzumachen. Wir sind gemeinsam mit Landes-
regierung, den Kreisveterinären und unserem ‚Kümmerer` in jedem Einzelfall
vor Ort, um einvernehmliche Lösungen mit dem betroffenen Landwirt zu finden.

Von der Sonderkonferenz am 29. Januar der für den Verbraucherschutz
zuständigen Ministerinnen und Minister berichtete Franzen: "Alle Rinder der
von BSE betroffenen Bestände werden zur Sicherung des Verbraucherschutzes
europaweit gekeult - vorbehaltlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
und Entscheidungen des EU-Agrarministerrates. Die Länder - nur Bayern war
gegen diesen Beschluss - erwarten nun von der Bundesregierung die Schaffung
einer einheitlichen rechtlichen Grundlage für diese Maßnahmen."

Rinder ab 24 Monaten auf BSE testen

Ab dem 31. Januar gilt bundesweit eine neue Verordnung, Rinder schon ab
24 Monaten auf BSE zu testen. "Nach den Erfahrungen der ersten Januar-
Wochen wäre das eine Zunahme von 25 Prozent. Das können wir ohne Probleme
abdecken", erklärte Umweltminister Klaus Müller. "Die Testgrenze nach
unten zu ziehen ist völlig richtig. Das Ziel muss aber sein, dabei bleibe
ich, alles Rindfleisch muss getestet werden." Unabhängig davon, ob sich
der BSE-Verdacht bei einem 14 Monate alten Rind bewahrheitet, sei mit
diesem Fall der letzte Zweifel bei Seite geräumt, ob Tests für jüngere
Tiere notwendig sind. "Wir bereiten freiwillige Vereinbarungen mit der
Wirtschaft vor, die bereit ist, über diese gesetzliche Grenze hinaus
freiwillig zu testen", so Müller.

Gleichzeitig verhandelt der Umweltminister mit der neuen Verbraucher-
ministerin Renate Künast und dem Umweltminister Jürgen Trittin, das
anfallende Tiermehl in die Biomasse-Verordnung aufzunehmen. "Bei dem
Tiermehl handelt es sich um einen Stoff, der einen ähnlichen Brennwert
wie Braunkohle hat. Wir sollten uns die Tür offen halten, die Verbrennung
im Rahmen der erneuerbaren Energien zu vergüten", bezog Klaus Müller
Position.

Konkrete Maßnahmen für den Arbeitsschutz

Das für die Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständige Landesamt
für Gesundheit und Arbeitssicherheit hat schon Ende vergangenen Jahres
durch verstärkte Besichtigungs- und Beratungstätigkeit den Schutz von
Beschäftigten in BSE-gefährdeten Betrieben thematisiert. Konkrete
Arbeitsschutzmaßnahmen in diesen Bereichen wurden Ende Dezember in so
genannten Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe festgelegt.
Das Arbeits- und Gesundheitsministerium hat am 8. Januar 2001 das
Landesamt angewiesen, diese Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben
bekannt zu machen. Das geschah vorbeugend zum Schutz von Beschäftigten,
obwohl nach Expertenmeinung nur ein geringes Infektionsrisiko für diesen
Personenkreis angenommen werden muss.

"Auf der gestrigen Sonderkonferenz der Gesundheitsminister der
Bundesländer habe ich eine Empfehlung unterstützt, für Betriebe und
Überwachungsbehörden eine detailliertere Handlungshilfe zum Schutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in BSE-gefährdeten Betriebsbereichen
zu erarbeiten. Grundlage sollen die erwähnten Technischen Regeln für
biologische Arbeitsstoffe sein. Am 23. Januar habe ich das Landesamt für
Gesundheit und Arbeitssicherheit gebeten, in einer Arbeitsschutz-
expertengruppe die nach gegenwärtigen Erkenntnissen erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen systematisch zusammenstellen. Diese werden
genutzt, um verstärkt landesweit einheitliche Betriebsbesichtigungen und
Beratungen durchzuführen. Hierbei rechne ich mit einer guten Zusammenarbeit
auch mit den Innungen," sagte die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales, Heide Moser.

In Schleswig-Holstein sei die Anwendung von chirurgischem Nahtmaterial,
das aus Rindermaterial hergestellt wurde, verboten worden, so Moser weiter.
Die gestrige Sonderkonferenz der Gesundheitsminister aller Bundesländer
habe weitere Beschlüsse gefasst, um Gefährdungen durch Arzneimittel, die
BSE-belastetes Material enthalten könnten, zu verhindern.

"Der Anlass der BSE-Problematik bestärkt uns, im Bereich der Gesundheits-
förderung neue Impulse zu setzen. Eine zentrale Rolle kommt dabei vor
allem der Ernährungsberatung zu. Erforderlich ist eine umfassende
Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger", sagte Heide Moser.
In einer konzertierten Aktion müssten sich alle Verantwortlichen dieser
Problematik annehmen. Einzubinden seien neben dem Verbraucherschutz und
den reisgesundheitsbehörden vor allem
auch die Ärzteschaft und die Krankenkassen. In vielen Arztpraxen gebe
es bereits eine sehr fundierte Ernährungsberatung. Von Seiten der
Krankenkassen bestehe ebenfalls die Bereitschaft, verstärkt an der
Gesundheitsförderung mitzuwirken.

Diese Bereitschaft korrespondiere mit dem nach Inkrafttreten der
GKV-Gesundheitsreform zum 1. Januar 2000 den Krankenkassen zugewiesenen
erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und der betrieblichen
Gesundheitsförderung.
 



 

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