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AHO Aktuell - 31.01.2001

Verschärfung der Maßnahmen gegen BSE bei Arzneimitteln


(Bonn/Berlin) - Die vor kurzem angelaufenen Routinetests an
Schlachtrindern haben erwiesen, dass BSE innerhalb der EU wesentlich
häufiger vorkommt als bisher vermutet. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch
für Staaten außerhalb der EU das Vorkommen BSE-infizierter Wiederkäuer
nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Die durchgeführten BSE-Tests sind ein notwendiges Element des
Verbraucherschutzes, können jedoch aufgrund ihrer methodischen
Grenzen nur Infektionen erkennen, die sich in einem relativ
fortgeschrittenen Stadium befinden. Bestimmte Gewebe bzw. Organe
können auch schon in früheren Stadien in nicht unerheblichem Umfang mit
BSE-Erregern belastet sein. Dazu zählen neben Gehirn und Rückenmark
vor allem lymphatische Organe wie die Mandeln, der Thymus oder die Milz,
außerdem der Darm. Diese Organe wurden, in Abhängigkeit vom Alter der
verwendeten Tiere, vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss der
Europäischen Kommission als Hochrisikomaterialien eingestuft.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Wir wissen nicht genau, in
welchem Ausmaß die Rinderbestände tatsächlich von BSE betroffen sind.
In dieser Situation wollen wir bei der Herstellung von Arzneimitteln Risiken
für die menschliche Gesundheit soweit wie möglich ausschließen, deshalb
wird die Verwendung von Hochrisikomaterialien verboten".

Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb eine
Rechtsverordnung vorbereitet, mit der die Hochrisikomaterialien in
Anlehnung an die Einstufung des Wissenschaftlichen
Lenkungsausschusses von der Verwendung für die
Arzneimittelherstellung ausgeschlossen werden sollen und die Einfuhr von
Arzneimitteln, die mit solchen Materialien hergestellt worden sind,
untersagt wird. Der Entwurf wird in Kürze den beteiligten Kreisen zur
Stellungnahme übersandt.

Schon vor dem Erlass der Verordnung wird das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte seine bereits im Jahr 1991 eingeleiteten
Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken unter Berücksichtigung
der neuen Risikosituation ausweiten

Quelle/Kontaktadresse:
Bundesministerium für Gesundheit
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Tel.: 01888/ 441-0
Fax: 01888/ 441-4900

2001-01-30
 



 

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