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AHO Aktuell - 27.01.2001

Testalter für Schlachtrinder wird auf 24 Monate gesenkt


(bme) - Schlachtrinder müssen in Deutschland jetzt bereits ab einem Alter
von 24 Monaten auf BSE getestet werden. Bundesverbraucherministerin
Renate Künast hat die entsprechende Verordnung unterzeichnet. Sie geht
damit über die EU-Regelung hinaus, in der die Altersgrenze auf 30 Monate
festgelegt wird. Nach Schätzungen der Fachleute müssen jetzt im Jahr
rund 300.000 zusätzliche Rinder BSE-getestet werden. Diese Verordnung
ist Teil der von Künast angekündigten Maßnahmen, die dazu führen sollen,
dass in Deutschland nur noch BSE-getestetes Fleisch verkauft wird. Die
Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
in Kraft.



Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung
von geschlachteten Rindern auf BSE
vom 25. Januar 2001



Auf Grund des § 5 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 22e Abs. 1 des
Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli
1993 (BGBl. I S. 1189), auch in Verbindung mit Artikel 56 des
Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und
dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet
das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft:



Artikel 1

In § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung
von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S.



Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bonn, den 25. Januar 2001

Die Bundesministerin
für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft
 



 

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