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AHO Aktuell - 25.01.2001

Rückstandsüberwachung


(aho) Der jetzt in Bayern festgestellte Arzneimittelskandal sollte
endlich Anlass sein, den Überwachungsbehörden zusätzliche Recht-
sinstrumente an die Hand zu geben. Er habe deshalb die dafür
zuständige Bundesministerin Künast um schnelles Handeln gebeten,
den vorbeugenden Verbraucherschutz auch in dieser Hinsicht noch
effektiver zu gestalten, sagte heute Niedersachsens Landwirt-
schaftsminister Uwe Bartels. Auch der schon vor Jahren erhobenen
niedersächsischen Forderung des totalen Verbots antibiotisch
wirksamer Futterzusatzstoffe müsse nun endlich nachgekommen werden,
fügte er hinzu.

Bereits 1995 hätten die Länder in einem von Niedersachsen
initiierten Bundesratsbeschluss im Zusammenhang mit dem illegalen
Einsatz von arzneilich wirksamen Stoffen von der Bundesregierung
Rechtsergänzungen gefordert, um Probleme bei der Überwachung und
Ahndung auszuräumen. Schon damals, so Bartels, sollten die
Tierhalter die unbedenkliche Beschaffenheit der von ihnen zur
Schlachtung gegebenen Tiere garantieren und dem Staat die
Möglichkeit gegeben werden, die Richtigkeit dieser Garantie-
erklärungen zu prüfen.

1998 wurde die Angelegenheit von Niedersachsen nochmals
aufgenommen und in einem erneuten Bundesratsbeschluss die
vollständige Umsetzung der EU-Rückstandskontrollrichtlinie
von der Bundesregierung eingefordert. Dabei, so Bartels
weiter, ging es insbesondere um die Einführung von
Eigenkontrollsystemen in den tierhaltenden Betrieben unter
Einbeziehung von durch die zuständige Behörde anerkannten
Tierärzten. Leider sei damals dieser niedersächsische
Vorstoß lobbyistisch blockiert worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten,
Hannover 25.01.01
 



 

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