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AHO Aktuell - 24.01.2001

Die BSE-Untersuchung am lebenden Rind möglich machen


Frankfurt am Main (ots) - Nach den Untersuchungen von Prof. Dr.
Ueli Braun, Zürich, kann durch die systematische klinische
Untersuchung auffälliger Rinder bereits auf den Höfen der Verdacht
auf das klinische Auftreten der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie
(BSE) ausgesprochen werden.

Krankheitsanzeichen, wie schleichender Gewichtsverlust und
Milchrückgang bei erhaltener Fresslust, lassen auf verschiedene
Erkrankungsmöglichkeiten schließen. Durch die spezielle Untersuchung
dieser Rinder auf Veränderungen des Verhaltens, der Empfindlichkeit
und der Bewegungsabläufe können sich eindeutige Hinweise auf eine BSE
- Erkrankung ergeben. Die wiederholten neurologischen Untersuchungen
der Rinder nach einem vorgegebenen Plan ergeben im Falle einer BSE
jeweils die gleichen Befunde. Diese können von Tier zu Tier in der
Ausprägung und dem Vorkommen verschieden sein. Erst die Bewertung
mehrerer verschiedener neurologischer Auffälligkeiten zusammen kann
zu der Verdachtsdiagnose BSE führen. Dieser von Prof. Ueli Braun
entwickelte BSE - Check hatte zur Folge, dass im Jahre 2000 kein an
BSE erkranktes Rind in der Schweiz zur Schlachtung abgegeben wurde.
Die BSE - kranken Tiere konnten bereits auf den Bauernhöfen
festgestellt werden.

Die an BSE erkrankten Rinder zeigen schon Monate vor dem
Niederbruch Anfangssymptome, die durch den BSE - Check erkannt werden
können.

Dieser Check stellt damit einen brauchbaren BSE - Test am lebenden
Tier dar.

Wird mit Hilfe des BSE - Checks ein Tier als BSE - verdächtig
erklärt, muss das Tier nach Anzeige, amtstierärztlicher Untersuchung
und Bestätigung des BSE - Verdachtes getötet und labordiagnostisch
untersucht werden. Die Tötung, der nach dem BSE - Check positiv
befundene Tiere, bei denen die labordiagnostische Untersuchung keine
BSE bestätigt, ist aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen
Verbraucherschutzes unbedingt gerechtfertigt.

Der BSE - Check kann die zur endgültigen Diagnose führenden
labordiagnostischen Untersuchungen sinnvoll ergänzen.

Seit Wochen zögern viele Rinderhalter, Schlachttiere abzugeben,
von denen sie nicht wissen, ob sie BSE - frei sind. Sie wollen keine
BSE - kranken Tiere verkaufen. Mit dem BSE - Check wird die BSE zu
dem, was sie eigentlich ist: eine Rinderkrankheit.

Die Erkennung der BSE auf Erzeugerebene bringt zusätzlich einen
gewaltigen Vorteil: Das Risiko des Verbringens BSE - erkrankter
Rinder auf Schlachthöfe verringert sich dadurch deutlich. Bei einem
BSE-Fall ist die Reinigung und Desinfektion der Schlachthöfe und die
Entscheidung der unschädlichen Beseitigung möglicher infizierter
Tierkörper äußerst kosten intensiv und problematisch.

Aus diesen Gründen fordern der Bundesverband Praktischer Tierärzte
und der Bundesverband der beamteten Tierärzte, dass alle Rinder über
24 Monate, die binnen einer Woche geschlachtet werden sollen, einem
BSE - Check unterworfen werden. Diese nach dem zu ändernden
Tierseuchen- und Fleischhygienerecht angeordnete Untersuchung ist von
dem vom Landwirt der zuständigen Behörde benannten Betreuungstierarzt
durchzuführen und zu attestieren. Dieses Zertifikat, das keinen BSE -
Verdacht nach dem durchgeführten BSE - Check bescheinigt, ist dem
amtlichen Tierarzt der Fleischhygieneuntersuchung bei allen Rindern
im Alter von mehr als 24 Monaten vorzulegen.

Bundesverband Praktischer Tierärzte (BPT) e.V:

Ansprechpartner BPT e.V.:
Verbandspräsident Dr. Karlheinz Simon (T. 08272/2546 u.
0175/9338075), Präsidumsmitglieder: Dr. Tobias Held
(T. 0171/9905677), Dr. Burkhard Wendland (T. 033766/62439), Dr. Katja
Lohmann-Müller (T. 05903/282), sowie Prof. Dr. Rolf Mansfeld
(T. 089/21802618 u. 0172/5122251) und Herr TA Christoph Pahlitzsch
(T. 05468/925066)

Ansprechpartner BbT e.V.: Verbandspräsident VD Dr. Herbert Wohn
(T. 09571/18234 u. 0172/8655696).
 



 

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