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AHO Aktuell - 23.01.2001

Österreich: AK fordert Verbot von Antibiotika in der Tiermast

Wirksamere Maßnahmen in der Veterinärkontrolle gefordert


Wien (AK) - Die AK* kritisiert die unkontrollierte Verwendung von
Antibiotika und anderen Arzneien in der Tiermast. Die Verbraucher
brauchen mehr Schutz und Sicherheit sowie eine lückenlose Aufklärung.
Daher fordern die AK-Konsumentenschützer ein EU-weites Verbot von
Antibiotika im Tierfutter sowie einen restriktiven Einsatz von
Tierarzneien. Die Futtermittelkontrollen müssen endlich verstärkt
werden und auch die Kontrolle direkt beim Bauern umfassen. Die
Veterinärkontrollen müssen ebenfalls effektiver werden. Hier verlangt
die AK mehr Amtstierärzte, Tierärzte sollen den Bauern keine Medikamente
überlassen dürfen sowie gesetzliche Straf-Regelungen für den Besitz
illegaler Medikamenten. Die Veterinärkontrollen sollen durch die
Schaffung überregionaler Kontrollkommissionen verstärkt werden.
Ähnlich wie im Biolandbau soll jeder Bauer auch von einer externen
Kontrollstelle regelmäßig und unangemeldet kontrolliert werden müssen.

Die AK hat bereits vor zwei Jahren die hemmungslose Verwendung von
Antibiotika als Futtermittelzusatz kritisiert. Die Hälfte der weltweit
produzierten Antibiotika wird in der Tiermast eingesetzt. In der EU
wurden 1999 vier Antibiotika als Futtermittelzusatz verboten. Auf ein
generelles Verbot konnte man sich damals nicht einigen, kritisiert die
AK.

Mehr Sicherheit für die Konsumenten Konsumenten brauchen mehr Sicherheit
beim Einkauf von Fleisch. Sie haben das Recht auf Fleisch von Tieren,
die ohne derartige legale und illegale Hilfsmittel aufgezogen werden,
sagen die AK-Konsumentenschützer. Daher fordern sie:

+ Antibiotika als Leistungsförderer in Futtermitteln muss in der EU
verboten werden. Auch der therapeutische Einsatz muss von Tierärzten
künftig restriktiver gehandhabt werden.

+ In der Veterinärkontrolle müssen Verbesserungen kommen:
- Die AK will eine Änderung des Tierärztegesetzes: Amtstierärzte sollen
nicht gleichzeitig eine Tierärztepraxis haben dürfen (Ausnahme
Kleintierpraxis). Tierärzte sollen dem Bauern überhaupt keine Medikamente
überlassen dürfen. - Bereits der Besitz von illegalen Medikamenten am Hof
soll strafbar sein. Das soll in einem Tierarzneimittelverkehrsgesetz
geregelt werden. Das deshalb, weil es nachträglich oft sehr schwierig zu
beweisen ist, dass aufgefundene Arzneimittel auch tatsächlich eingesetzt
wurden. - Eine veterinärrechtliche Überkontrolle wäre notwendig. Die AK
kann sich daher vorstellen, dass überregionale Kontrollkommissionen auch
unabhängig von den zuständigen Amtstierärzten prüfen können. Darüber
hinaus sollen Bauern verpflichtet werden, sich von einer externen
unabhängigen Kontrollstelle regelmäßig und unangemeldet kontrollieren zu
lassen (ähnlich wie dies im Biolandbau bereits der Fall ist). - Es sollen
verstärkt die Tiere, z.B. durch Blutuntersuchungen, kontrolliert werden,
um damit rascher die illegale Verwendung von Arzneien aufspüren zu können.

+ Die Futtermittelkontrollen müssen ausgeweitet werden. Anstatt nur - wie
bisher - lediglich Proben bei den Futtermittelherstellern zu ziehen, soll
das auch direkt bei den Bauern erfolgen.

+ Die Kompetenz für Futtermittelkontrollen muss vom Landwirtschafs-
ministerium ins Gesundheitsministerium verlagert werden.

+ Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften sollen umgehend
veröffentlicht werden.

Rückfragehinweis: AK Wien Presse Doris Strecker
Tel.: (01) 501 65-2677
email
Interrnet
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*Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) ist nach
eigenen Aussagen eine service- und kundenorientierte Dienstleistungs-
einrichtung und politische Interessenvertretung für die Wiener
ArbeitnehmerInnen. Sie ist in allen wichtigen Fragen an der Seite der
Wiener ArbeitnehmerInnen - sei es als Anbieter von indiviuellen
Dienstleistungen oder als politischer Impulsgeber und Problemlöser.
Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und
die Finanzierung sowie die Organisation der AK sind im Bundesgesetz
über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz -
AKG) geregelt.
 



 

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