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AHO Aktuell - 22.01.2001

Medikamente in der Schweinemast


(aho) - Staatsministerin Barbara Stamm hat den mutmaßlichen übermäßigen
und illegalen Vertrieb und Einsatz von Tierarzneimitteln und Impfstoffen
in der Schweinemast auf das Schärfste verurteilt. "Ich begrüße sehr, die
Großaktion der Staatsanwaltschaft, die unter Mitwirkung der staatlichen
Veterinärbehörden durchgeführt wurde. Solchen Machenschaften muss in der
Tat mit den Mitteln der Justiz konsequent nachgegangen, die schwarzen
Schafe müssen unnachsichtig und hart bestraft werden", sagte Stamm.
Die Ministerin hat die Veterinärbehörden angewiesen, eine Sperrung der
betroffenen Betriebe zu prüfen. Außerdem müsse eine beabsichtigte
Schlachtung der Schweine dem zuständigen Veterinäramt vorher angezeigt
werden.

Ministerin Stamm wies darauf hin, dass die Veterinärbehörden der
Regierungen und der Kreisverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer
Überwachungszuständigkeit seit jeher ein besonderes Augenmerk auf den
missbräuchlichen Vertrieb und den Einsatz von Tierarzneimitteln richten.
So seien gegen die beiden in Verdacht stehenden Tierärzte eine Reihe
von Maßnahmen ergriffen worden, so zum Beispiel Bußgeldbescheide,
Anzeigen bei der Tierärztekammer wegen Verstoßes gegen das
tierärztliche Berufsrecht sowie Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.

Die Vorkommnisse, denen jetzt die Staatsanwaltschaft nachgeht, zeigen
nach Stamms Worten auch, wie richtig die Entscheidung der Staats-
regierung ist, ein Landesamt für Lebensmittelsicherheit einzurichten
und ein dauerhaftes Verbot antibiotischer und hormoneller Wachstums-
und Leistungsförderer anzustreben.

Die Problematik des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren wurde in
den vergangen Jahren im Rahmen der amtstierärztlichen Ausbildung
intensiviert. Sie war auch Gegenstand der regelmäßigen Koordinierungs-
besprechungen des Ministeriums mit den Regierungen und der Regierungen
mit den Kreisverwaltungsbehörden.

Die Thematik stand Stamm zufolge auch auf der Tagesordnung eines
Spitzengesprächs mit der Landestierärztekammer Ende 1998. Vertiefende
Vorschläge habe dann die Landestierärztekammer Ende August 1999 der
zuständigen Fachabteilung vorgelegt. In der Folge wurden im September
1999 unter Mitwirkung Bayerns von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Veterinärbehörden der Länder zwei wegweisende Empfehlungen zum
restriktiven "Einsatz von Antibiotika" sowie "Leitlinien für den
sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln"
erarbeitet. Mit der Veröffentlichen im Deutschen Tierärzteblatt
wurden sie hier dem Tierarzt zur Kenntnis gebracht als Richtschnur
für verantwortungsbewusstes tierärztliches Handeln. Für die
Einhaltung dieser Standards hat Ministerin Stamm beim Deutschen
Tierärztetag im März 2000 noch einmal mit deutlichen Worten
geworben. Mit diesen Empfehlungen eines Bund-Länder-Gremiums werde
auch deutlich, dass es sich dabei nicht um eine landesspezifische,
sondern um eine bundesweite - und im Übrigen auch europa- und
weltweite - Problematik handelt.

029.01/StMAS München, 22. Januar 2001
 



 

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