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AHO Aktuell - 21.01.2001

Milch aus BSE-Beständen wird entschädigt


(aho) - Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird in
Niedersachsen die Milch aus Beständen, in denen ein BSE-verdächtiges
Tier festgestellt wurde, nicht verarbeitet. Sobald sich über einen
Schnelltest ein BSE-Verdacht bei einem Tier ergibt, stellen die
Molkereien die Milchabholung bei dem betroffenen Betrieb ein. Die
bis zum Zeitpunkt der Keulung der Herde bzw. bis zur Aufhebung des
Verdachts, falls dieser sich durch die Untersuchung in Tübingen
nicht bestätigen sollte, anfallende Milch wird in Niedersachsen
aus Mitteln der Umlage entschädigt. Dies ist in den Gremien der
Landesvereinigung in Absprache mit dem Landwirtschaftsministerium
und den Bezirksregierungen beschlossen worden.

Im übrigen hat sich an der Beurteilung von Milch als sicherem Lebensmittel
keine Änderung ergeben, auch wenn die britische Behörde für
Lebensmittelsicherheit angekündigt hat, einen Teil der Untersuchungen zur
Übertragbarkeit von BSE durch Milch zu wiederholen. Nach wissenschaftlicher
Auffassung ist das Risiko einer BSE-Übertragung durch den Verzehr von Milch
und Milchprodukten unter Berücksichtigung aller bisherigen Erkenntnisse mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

LVN/Fritsch

Aktuelle Informationen Nr. 03/2001 19.01.2001
"Newsletter Milchwirtschaft"
Landesvereinigung der Milchwirtschaft
 



 

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