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AHO Aktuell - 21.01.2001

Lebensmittelwirtschaft gegen Veröffentlichung von Herstellernamen


(Bonn) - Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Saarland, Sachsen und Thüringen wollen ab dem 22. Januar d.J.
die Namen der Hersteller von Wurstwaren öffentlich nennen,
deren Produkte fälschlich als rindfleischfrei etikettiert wurden. Der
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL),
Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft in Bonn,
hat am 18. Januar die zuständigen Länderminister dringend
gebeten, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Der
Präsident des BLL, Dr. Manfred Nekola: "Die Veröffentlichung von
Firmennamen ist keinesfalls gerechtfertigt; sie entbehrt jeder
Rechtsgrundlage. Eine solche behördliche Veröffentlichung kann
vom Verbraucher gerade in der jetzigen Situation nur als Warnung
dahingehend verstanden werden, dass ihm vom Erwerb und
Verzehr der in Frage stehenden Fleischwaren abgeraten wird;
angeprangert wird jedoch letztlich die gesamte Produktpalette
des Herstellers, wodurch ein nicht eingrenzbarer Schaden
entstehen kann." Eine Warnung der Öffentlichkeit ist nur bei
Gefahr im Verzug zulässig, die hier nicht gegeben ist. Sollten sich
tatsächlich Erzeugnisse mit falscher Etikettierung im Markt
befinden, muss dies selbstverständlich mit den Mitteln geltenden
Rechts geahndet werden. Der Verbraucher darf über die
Zusammensetzung des Produktes nicht getäuscht werden.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
19.01.2001
Kontaktadresse:


Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
RA Michael Welsch
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/8199324
Telefax: 0228
 



 

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