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AHO Aktuell - 19.01.2001

Bayern: Landesanstalt erlässt erneutes Verkaufsverbot


München - Erneut hat die Bayerische Landesanstalt für Ernährung (LfE)
einem bayerischen Futtermittelwerk untersagt, Futtermittel für
Wiederkäuer in Verkehr zu bringen. Das Unternehmen war bei Probeentnahmen
seit Mitte Dezember wiederholt durch Verunreinigungen im Tierfutter
aufgefallen. Laut LfE darf die Firma erst dann wieder Futtermittel für
Wiederkäuer verkaufen, wenn sie den Nachweis erbracht hat, dass eine
Verunreinigung durch tierische Bestandteile ausgeschlossen werden kann.
Der Bescheid wurde für sofort vollziehbar erklärt. Das Futtermittelwerk
ist verpflichtet, Händler und Landwirte unverzüglich vor den bean-
standeten Futtermitteln zu warnen mit dem Ziel, sie aus dem Verkehr zu
ziehen. Hersteller und Händler haben die betroffenen Chargen zu
vernichten.

Ab sofort wird in dem Unternehmen bis auf weiteres jede hergestellte
Charge Futtermittel für Wiederkäuer durch einen amtlicher Probenehmer
beprobt. Die LfE gibt die einzelnen Chargen erst dann zur Auslieferung
frei, wenn die amtliche Untersuchung zweifelsfrei bestätigt, dass sie
keine tierischen Bestandteile enthalten.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
19.01.01
 



 

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