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AHO Aktuell - 19.01.2001

"Schweine-Affäre": ÖVP betreibt "Kopf in den Sand"-Politik


Wien (SK) "Die aktuellen Fälle von Antibiotika, Leistungsförderer und
Hormone in der Schweinemast sind nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs.
Die SPÖ hat bereits im Juli (!) einen Antrag eingebracht, der unter anderem
ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungs-
förderern und Hormone als Futtermittelzusatz fordert. Die ÖVP, deren "Kopf
in den Sand"-Politik jetzt dramatische Auswirkungen zeigt, hat damals nicht
nur den SPÖ-Antrag abgelehnt, sondern die gesamte Problematik negiert",
erklärte heute SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier.

Der Antrag, der im Juli eingebracht wurde, wurde mehr als 6 Monate nicht
behandelt, sondern steht erst nächsten Donnerstag auf der Tagesordnung
des Gesundheitsausschusses. "Man kann gespannt sein, ob ÖVP und FPÖ bzw.
ihre Minister Molterer und Haupt weiterhin ihre Meinung aus dem Sommer
vertreten oder der SPÖ-Argumentation folgen werden", so Maier abschließend.

Der Entschließungsantrag im Wortlaut:
242/A XXI.GP

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl und GenossInnen betreffend Maßnahmen
gegen den illegalen Einsatz von Antibiotika, Leistungsförderern und
Hormonen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz.

Die zunehmende Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika droht
den medizinischen Fortschritt nach jüngsten Angaben der Weltgesundheits-
organisation (WHO) um Jahrzehnte zurückzuwerfen.

Dafür ist einerseits der übermäßige Einsatz von Tierarzneimitteln gegen
Infektionskrankheiten aller Art verantwortlich, anderseits wird dieses
Problem verstärkt durch den Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht,
der Futtermittelproduktion und bei Futtermittelzusätzen.

Dieser unkontrollierte Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren kann
gefährliche Antibiotikaresistenzen bewirken. Lebensrettende Arzneimittel
können nach dem Verzehr tierischer Produkte beim Menschen ohne Wirkung
bleiben, weil sich die Bakterienstämme an ähnliche oder gleiche Arznei-
mittelwirkstoffe, die bei den Nutztieren zum Einsatz kommen, gewöhnt
haben. Fälle mit tödlichen Ausgang, wo lebensrettende Arzneimittel bei
Menschen aus diesem Grund versagt haben, sind wissenschaftlich
dokumentiert.

Nach Schätzung der Arzneimittelbranche werden illegal bedeutende Mengen
von Antibiotika und Tierarzneimittel - knapp die Hälfte des heimischen
Verbrauchs - an den Apotheken und Tierärzten, vorbeigehandelt.

Gerade im Grenzgebiet Oberösterreich Bayern konnten im Juni 2000 rund
eine halbe Tonne dieser illegalen Präparate beschlagnahmt werden. So
wurde Anfang Juni durch die Sicherheitsbehörden und im Zusammenhang mit
den Zollbehörden ein Tierarzt aus Bayern angetroffen, der über 300
Kilogramm Tiermedikamente, verpackt in 24 Kartons, in seinem PKW
transportierte. Nach Schätzungen der Zollwache dürfte dieser 70 bis 80
Bauern beliefert haben, wobei die Geschäfte auf deutscher wie auf
österreichischer Seite durchgeführt wurden.

Besonders kritisiert wird von Tierärzten und Sicherheitsbehörden die
geltende Rechtslage, da der Besitz illegal eingeführter und vertriebener
gesundheitsschädlicher Arzneimittel nicht strafbar ist und das Strafausmaß
nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz in Wirklichkeit nicht greift. Der Verkauf
und die illegale Verwendung derartiger Präparate durch einzelne Tierärzte,
Arzneimittelberater und Bauern stellt einen enormen Wettbewerbsnachteil
der Bauern dar, die auf den Einsatz derartiger illegaler Präparate
verzichten.

In Österreich ist der Vollzug der einschlägigen Bestimmungen dadurch
gekennzeichnet, dass für die Kontrolle zwei Ministerien zuständig sind
und diese Kontrollen nicht koordiniert durchgeführt werden. So ist der
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
für die Futtermittelkontrolle zuständig, während die Bundesministerin für
Soziale Sicherheit und Generationen für die Kontrolle der tierischen
Lebensmittel zuständig ist.

Die gesetzlich vorgesehen Kontrollen haben abgenommen. So haben die
Betriebskontrollen im Rahmen der Futtermittelkontrolle von 1.297 (1997)
auf 1.141 im Jahr 1999 und die Probenziehungen von 2.584 auf 1.836
abgenommen (457/AB XXI. GP). Besondere Kritik kommt auch von den
Veterinärmedizinern, die ihrerseits eine ausreichende Kontrolle tierischer
Lebensmittel nicht gewährleistet sehen. Sie sprechen von einer zunehmenden
Behinderung der objektiven Kontrolle von Tierärzten, Hygieneproblemen,
Selbstmedikation und von einer drastischen Zunahme des illegalen Einsatzes
geschmuggelter, gefährlicher Medikamente. Diese
Kritik wird leider von den Landwirtschaftskammern in Verkennung der
wirklichen Situation - als unhaltbare Schmutzkübelkampagne bezeichnet.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließungsantrag:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen und der
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
werden aufgefordert dem Nationalrat:

Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zum Verbot von Antibiotika, Leistungs-
förderern und Hormonen als Futtermittelzusatz auf nationaler Ebene
vorzulegen, um damit der Erklärung der WHO betreffend der zunehmenden
Resistenz gefährlicher Bakterien gegen Antibiotika einerseits zu
entsprechen und andererseits der Entschließung des Rates vom 8. Juni
1999 zur Antibiotikaresistenz zum Schutz vor Gesundheitsschäden gerecht
zu werden.

Ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Entschließung des Rates vom 8. Juni
1999 zur Antibiotikaresistenz "eine Strategie gegen die mikrobiologische
Bedrohung" vorzulegen.

Gemeinsam mit der Interessenvertretung der Bauern (Landwirtschaftskammern)
eine Informationskampagne zu starten, die das Ziel hat, die Produzenten
und den Handel davon zu überzeugen, dass die Marktchancen österreichischer
Produkte mit "garantierter Antibiotikafreiheit" verbessert werden können.

Eine gesetzliche Regelung für die zukünftige, verstärkte, umfassendere und
effizientere gemeinsame Kontrolle und Überwachung des Besitzers, der
Lagerung und des Einsatzes von Antibiotika, Leistungsförderern und Hormonen
(sogenannte Tierarzneimittel) vorzulegen, um den immer wieder aufgedeckten
illegalen Handel (insbesondere durch nichtösterreichische Tierärzte) sowie
die Beimischung und Verabreichung gesundheitsschädlicher Präparate zu
verhindern.

Einen Gesetzesvorschlag über den, der Gefahr der Gesundheitsschädigung
angemessenen, Strafrahmen für den Besitz illegal eingeführter und in
Verkehr gebrachter Präparate vorzulegen.

Ein koordiniertes Forschungsprogramm zur Entwicklung und zum stärkeren
Einsatz von auf pflanzlicher Basis hergestellten Futtermittelzu-
satzstoffen vorzulegen.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

(Schluss) ps/mp

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at
 



 

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