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AHO Aktuell - 19.01.2001

Hessen erfaßt Futtermittel mit Tiermehl oder tierischen Fetten


(aho) Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat das Regierungspräsidium
Gießen mit Datum vom 17. Januar 2001 per Erlaß aufgefordert, sämtliche
landwirtschaftlichen Betriebe, die Nutztiere zur Lebensmittelgewinnung
halten, persönlich anzuschreiben und auf das Verfütterungsverbot an
Nutztiere von proteinhaltigen Erzeugnissen und von Fetten aus Gewebe
warmblütiger Landtiere sowie von Mischfuttermitteln, die diese
Einzelfuttermittel enthalten, hinzuweisen.

Darüber hinaus werden die Betriebe aufgefordert, in einem Formular
entsprechende Angaben über etwaige, noch auf ihrem Hof lagernde
Futtermittel mit den seit 2. Dezember 2000 verbotenen Stoffen zu
machen. Diese Informationen über Art und Menge der dem
Fütterungsverbot unterliegenden Futtermittel werden benötigt, um
die Entfernung und Entsorgung dieser Produkte vorbereiten zu können.
 



 

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