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AHO Aktuell - 19.01.2001

Über 9400 Rinder getestet - kein BSE-Befund in NRW


(aho) - Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem 1. September 2000
über 9400 Proben von Rinderhirnen mit dem BSE-Schnelltest untersucht.
Sämtliche Tests wiesen ein negatives Ergebnis auf. Unter den
untersuchten Tieren befanden sich etwa 8200 Schlachtrinder über 30
Monate, die seit dem 6. Dezember 2000 bundesweit getestet werden
müssen, und rund 1200 Tiere, die verendet waren. Bis Ende Januar
werden die Kapazitäten in den staatlichen Untersuchungsämtern von
50 000 auf 200 000 Schlachtrinder jährlich erhöht und damit
vervierfacht. Hierzu wurden 32 zusätzliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter hauptsächlich für den Laborbereich eingestellt sowie
weitere Testgeräte beschafft. Es sind nun - einschließlich der
privaten Laboratorien - Testkapazitäten für alle geschlachteten
Rinder verfügbar, die in die Lebensmittelkette gelangen.

Darüber hinaus hat die nordrhein-westfälische Fleischwirtschaft
in einer gemeinsamen Erklärung mit Verbraucherschutzministerin
Bärbel Höhn am 30. November 2000 vereinbart, flächendeckend alle
Schlachtrinder unter 30 Monaten zu testen. Diese freiwilligen
Untersuchungen erfolgen im Rahmen von betriebseigenen Kontrollen
der Schlachtbetriebe in zugelassen und qualitätsgesicherten
Privatlaboren.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: "Der Test kann keine
100%ige Sicherheit attestieren. Er führt aber zu einer
größtmöglichen Sicherheit für die Verbraucherinnen
und Verbraucher. Deshalb ist die Kennzeichnung "BSE-getestet"
auf Verpackungen eine wichtige und notwendige Information für
die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Verbraucherinnen
und Verbraucher wissen, dass "BSE-getestet" nicht "BSE-frei"
bedeutet."

Seit dem Inkrafttreten des Verfütterungsverbotes vom 2. Dezember
haben die Futtermittelüberwachungsbehörden Futtermittelhersteller
und -Händler auf die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Die
Prüfungen bestehen aus Buchprüfungen, Betriebsinspektionen sowie
Probenentnahme und Untersuchungen. 195 Proben wurden entnommen und
auf unzulässige Beimengungen von tierischen Substanzen überprüft.
Bei 16 Proben wurden Spurenelemente von tierischen Bestandteilen
festgestellt. Sie sind wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass
in den Produktionsanlagen für Schweine- und Geflügelfutter nach
dem Tiermehlverbot noch Reste verblieben waren. Diese tierischen
Bestandteile befinden sich in allen Fällen an der Erfassungsgrenze.
Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden die
beanstandeten Futtermittel aus dem Verkehr gezogen und beseitigt
und die Ursachen untersucht.

Nordrhein-Westfalen hatte bereits im ersten Halbjahr 1999 als erste
Region in der Europäischen Union 5029 geschlachtete Rinder
verschiedenster Rassen mit dem BSE-Schnelltest untersucht. Bei der
Auswahl der Proben wurde großer Wert auf unterschiedliche
Altersgruppen gelegt. Es wurden 499 Tiere untersucht, die jünger
als zwei Jahre waren, 1086 waren zwischen zwei und drei Jahre, 1213
zwischen drei und vier Jahre und 1986 über vier Jahre. Der Großteil
der Tiere stammte aus Deutschland, aber auch Tiere aus den
Niederlanden, Belgien, Frankreich sowie Österreich wurden untersucht.

Düsseldorf, 18.01.2001
 



 

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