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AHO Aktuell - 17.01.2001

Bayern: Landwirtschaftsministerium übernimmt Laborkosten


München - Von sofort an können die bayerischen Landwirte ihre Futtermittel
kostenlos auf Rückstände von Tiermehl überprüfen lassen. Das hat
Landwirtschaftsminister Josef Miller in München mitgeteilt. Danach werden
die Untersuchungen vom Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit
dem Bayerischem Bauernverband (BBV) organisiert und abgewickelt. Die
zuständige Geschäftsstelle des BBV koordiniert die Probenahme in ihrem
Gebiet und lässt die Probeziehung durchführen. Die gezogene Probe wird
zur Geschäftsstelle gebracht und gesammelt an ein anerkanntes
Untersuchungslabor weitergeleitet. Die Laborrechnungen gehen direkt an
das Landwirtschaftsministerium. Bei einem positiven Befund darf das
beprobte Futter nicht mehr verfüttert werden. Miller: "Das Untersuchungs-
angebot des Freistaates dient der Sicherheit der Landwirte.
Gerichtsverwertbar sind die Ergebnisse allerdings nicht, weil es
sich um keine amtlichen Probenahmen im Sinne des Futtermittelrechts
handelt."

Wie Miller weiter mitteilte, müssen vor der Probeentnahme auf dem
Bauernhof Art und Menge des zu beprobenden Futtermittels genau
bestimmt werden. Deklaration, Lieferschein und Rechnung sind bereit
zu legen. Auf dem Betrieb vermischte Futtermittel dürfen nicht
beprobt werden. Für jede Probe ist ein sogenanntes Probenahmeprotokoll
auszufüllen und zweifach zusammen mit der Probe weiterzuleiten. Die
verwendeten Geräte müssen sauber und abriebfest sein. Wenn bei loser
Ware die Probenahme zum Zeitpunkt der Lieferung erfolgt, ist auf eine
kontinuierliche Entnahme beim Be- oder Entladen zu achten. Bei Sackware
muss die Probe an verschiedenen Stellen der Partie bzw. aus verschiedenen
Säcken mit Einzeleinstichen gezogen werden. Die Proben aus loser oder
gesackter Ware sind in einem sauberen Gefäß zu sammeln und gut
durchzumischen. Hieraus werden zwei Ein-Kilo-Proben abgefüllt und in
luftdichte, lebensmittelechte Plastiktüten (haushaltsübliche Gefrier-
beutel) verpackt. Eine Probe bleibt beim Landwirt, die zweite wird über
die BBV-Geschäftsstelle weitergeleitet.

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 



 

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