Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 12.01.2001

Stellungnahme zu Medienberichten über Hirn in Leberwürsten


Univ.-Prof. Dr. E. Lücker und Univ.-Prof. Dr. K. Fehlhaber vom
Institut für Lebensmittelhygiene der Veterinärmedizinische Fakultät,
Universität Leipzig erklären:

In den Medien werden derzeit im Hinblick auf Untersuchungen an
Kalbsleberwürsten für das Magazin Öko-Test Mitteilungen wie "Rinderhirn
In Leberwurst gefunden" verbreitet. Da es sich dabei offensichtlich um
einen Interpretations- und/oder Übertragungsfehler handelt, der zudem
erheblichen Schaden verursachen könnte und die Verbraucher unnötig
beunruhigt, fühlen wir uns berufen, die Medien dringend um Aufklärung
zu bitten. Hierzu möchten wir folgende
Stellungnahme abgegeben:

1. Das verwendete Nachweisverfahren für Hirn und/oder Rückenmark in
Fleischerzeugnissen differenziert nicht zwischen den Tierarten, von
denen diese Gewebe stammen.

2. Aus verschiedenen, insbesondere technologischen, Gesichtspunkten ist
die Wahrscheinlichkeit für die Verarbeitung von Rinderhirn wesentlich
geringer als beim Schweinehirn.

3. Es wurde somit in den fünf (4,9 %) von den untersuchten 102 Proben
Hirn und/oder Rückenmark nachgewiesen, welches mit hoher Wahrschein-
lichkeit vom Schwein stammte.

4. Zum Schweinehirn als Überträger der BSE liegen nur spärliche
experimentellen Ergebnisse und keine Ergebnisse aus Feldstudien vor. Es
ist auch bekannt, daß Tierarten, die nicht an der BSE erkranken,
potentielle Überträger sein könnten. Daher ist im Sinne einer äußerst
vorsichtigen Haltung hinsichtlich des vorbeugenden Verbraucherschutzes
auch das Vorkommen von Schweinehirn in Fleischerzeugnissen derzeit
möglicherweise nicht akzeptabel.

5. Der Umkehrschluß jedoch, Schweinehirn würde ein akutes und hohes
Risikopotential für den Verbraucher darstellen, wie das Risikomaterial
Rinderhirn, ist nicht korrekt.

6. Schweinehirn und Gehirn anderer Tierarten gelten derzeit offiziell,
wie auch Hirn von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter bis zu 12 Monaten,
nicht als Risikomaterial und können legal als Lebensmittel in den Verkehr
gebracht werden.

7. Das Vorhandensein von Schweinehirn in Kalbsleberwürsten wird derzeit
in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs als nicht konform mit
der allgemeinen Verkehrsauffasung betrachtet.

8. Rückrufaktionen auf Grund unserer Untersuchungsergebnisse erachten
wir infolge des geringen Risikopotentials als nicht erforderlich. Zudem
sei darauf hingewiesen, daß mit dem zur Verfügung stehenden
Nachweisverfahren für Hirn und/oder Rückenmark eine effektive und sichere
Überwachung unserer Fleischerzeugnisse möglich ist. Dies sollte als
positives Ergebnis unserer Untersuchungen dem Verbraucher deutlich gemacht
werden.

Gez.:

Univ.-Prof. Dr. E. Lücker, Univ.-Prof. Dr. K. Fehlhaber
Institut für Lebensmittelhygiene
Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
An den Tierkliniken 35, D-04103 Leipzig
Tel.: 0341-97-38222, Fax: 0341-97-38249
luecker@vetmed.uni-leipzig.de
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de