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AHO Aktuell - 12.01.2001

BSE-Verdacht in Mecklenburg-Vorpommern hat sich bestätigt

Restliche Bestandstiere wurden getötet



(aho) Nun ist es Gewissheit: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen
ersten BSE-Fall. Die Untersuchungen in der Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen haben die positiven Ergebnisse
der BSE-Schnelltest aus dem Landesveterinär- und
Lebensmitteluntersuchungsamt Rostock bestätigt. "Auch wenn wir in den
vergangenen Tagen bereits Gelegenheit hatten, uns darauf einzustellen -
die beiden positiven Ergebnisse aus Rostock haben ja schon eine große
Wahrscheinlichkeit angedeutet - macht mich diese Botschaft sehr
betroffen", so Landwirtschaftsminister Till Backhaus bei der
Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses auf einer
Sonder-Landespressekonferenz im Schweriner Schloß.
Die von BSE-befallene Kuh kommt aus dem Bestand von Ernst
Knobloch aus Tarnow im Landkreis Güstrow. Ernst Knobloch betreibt
als Nebenerwerbslandwirt einen kleinen Bauernhof
Unmittelbar nach Bekannt werden des Verdachtes am späten
Nachmittag des 8.1. 2001 hat das zuständige Veterinär -und
Lebensmittelüberwachungsamtes Güstrow im Auftrage des Landrates
entsprechend dem Tierseuchenalarmplan alle erforderlichen Maßnahmen
eingeleitet. Dazu zählen:
· Sperrung des Herkunftsbestandes,
· Ermittlung möglicherweise ansteckungsverdächtiger Tiere
(Mutter und Geschwister, direkte Nachkommen des verdächtigen Rindes)
· Erfassung der Tierbewegungen während der letzten 6 Monate
· Sicherstellen des Kraftfutters
· Erfassen der Futterströme des Kraftfutters.

"Entsprechend den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen
die restlichen Tiere des Bestandes getötet werden. Dazu hat der Landrat
alles nötige veranlasst. Die Tiere wurden heute morgen bereits getötet
und in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht. Da es weder
Nachkommen noch andere Verwandte der betroffenen Kuh gibt,
beschränkte sich die Tötung auf die noch im Bestand von Ernst
Knobloch befindlichen 3 Tiere", erläutert Landwirtschaftsminister Till
Backhaus. Im August 2000 wurde ein Kalb aus dem Bestand von Ernst
Knobloch an einen niedersächsischen Viehhändler verkauft. Das
Landeskrisenzentrum Niedersachsen wurde am 9.1.2001 durch das
Landeskrisenzentrum Mecklenburg-Vorpommern über diese
Tierbewegung informiert. Dieses wiederum hat die zuständigen Behörden
in Nordrhein-Westfalen in Kenntnis gesetzt, da sich besagtes Kalb jetzt
auf einem Hof in diesem Bundesland befinden soll. Für weitere
Maßnahmen ist das Landeskrisenzentrum Nordrhein-Westfalen
zuständig.

Der Landwirt wird, soweit alle tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
eingehalten wurden, entsprechend dem Tierseuchenrecht für seinen
Verlust entschädigt. Davon trägt 50 % die Tierseuchenkasse, die
anderen 50 % trägt das Land.

Die erforderliche Reinigung, Desinfektion der Haltungseinrichtungen und
die Entsorgung der Tiere trägt der Landkreis.


Nr.: 9, 12.01.2001
 



 

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