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AHO Aktuell - 10.01.2001

Kontamination von Fleisch mit BSE-Erregern vermeiden!


(aho) Die Durchführung von BSE-Schnelltests bei über 30 Monate
alten Schlachtrindern sind neben der unschädlichen Beseitigung von
Risikomaterialien wie Gehirn und Rückenmark ein erster Schritt auf
dem Weg zu mehr Sicherheit für den Verbraucher beim Lebensmittel
Rindfleisch. Ihm müssen nach Meinung der Bundesanstalt für
Fleischforschung (BAFF) und des BgVV weitere Schritte folgen. Einer
davon ist die systematische Überprüfung des Schlachtprozesses auf
mögliche Risikoquellen. Bei der Schlachtung und Zerlegung von Rindern
besteht die Gefahr, dass das Fleisch gesunder (nicht infizierter)
Tiere durch den Kontakt mit erregerhaltigem Gewebe BSE-infizierter,
klinisch aber unauffällig gebliebener Tiere verunreinigt wird und
dann selbst ein Risiko für den Verbraucher darstellt. Die "kritischen
Verfahrensschritte" bei der in Deutschland üblichen Schlachtpraxis
hat die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF) jetzt gemeinsam
mit dem BgVV analysiert und Maßnahmen zur Risikominimierung
vorgeschlagen.

Bei der in Deutschland bei Rindern vor der Schlachtung üblichen
Bolzenschussbetäubung durchschlägt ein Metallbolzen den Schädelknochen,
dringt in das Gehirn ein und zerstört dieses teilweise. Hirnpartikel
können sich lösen, über das Blut in Herz und Lunge gelangen und
sich dort festsetzen. Die Bundeseinrichtungen empfehlen daher, Herz
und Lunge bolzenschussbetäubter Rinder nicht in die Nahrungskette
gelangen zu lassen und die Tiere künftig elektrisch zu betäuben.
Die Entwicklung entsprechender Anlagen, die sich auch für den
Einsatz in Mittel- und Kleinbetrieben eignen sollten, muss
vorangetrieben werden. Das Gleiche gilt für die Entwicklung von
Alternativverfahren. Erste Versuche der BAFF zur Laserbetäubung
von Rindern sind vielversprechend.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fleischuntersuchung muss
auch der Kopf des Tieres untersucht werden. Zuvor wird er mit einem
Messer vom Rumpf abgesetzt und mit einer Dusche gereinigt. Dabei
kann Gehirn- und Rückenmarksubstanz austreten. Die Wissenschaftler
fordern deshalb, die Kopfreinigung in einer spritzwasserdichten
Kabine räumlich isoliert vom übrigen Schlachtkörper vorzunehmen, um
eine Kontamination der Schlachtkörper zu vermeiden.

Als besonders risikoreich wird die EU-weit vorgeschriebene
Längsspaltung des Tierkörpers in der Mitte der Wirbelsäule angesehen,
da hierbei der Wirbelkanal eröffnet und das Rückenmark auf ganzer
Länge durchtrennt wird. Dabei kann Nervengewebe nicht nur die Geräte
sondern auch angrenzende Fleischteile kontaminieren. BAFF und BgVV
schlagen vor, auf die Spaltung der Tierkörper zu verzichten, solange
keine zuverlässigen Verfahren zur Verfügung stehen, mit denen das
Rückenmark zuvor vollständig entfernt und/oder die ungespaltene
Wirbelsäule am Schlachtband herausgetrennt werden kann.

Grundsätzlich sind alle Gegenstände, die mit Risikomaterial in
Berührung kommen als kontaminiert anzusehen. Das gilt insbesondere
für Arbeitsgeräte, mit denen Risikomaterialien entfernt oder
durchtrennt werden. Sie dürfen nur für den jeweiligen Zweck verwendet
werden und müssen durch geeignete Maßnahmen dekontaminiert werden.
Die schon jetzt vorgeschriebene Zwischendesinfektion mit Heißwasser
und die Schlussdesinfektion müssen aus hygienischen Gründen
beibehalten werden. Zur Inaktivierung von BSE-Erregern reichen diese
Maßnahmen aber nicht aus.

Erweist sich ein Schlachttier im Schnelltest als BSE-positiv, müssen
zusätzlich zur regelmäßig nach Betriebsende durchzuführenden Reinigung
und Desinfektion besondere Maßnahmen zur Beseitigung möglicherweise
noch vorhandenen infektiösen Materials vorgenommen werden. Fleisch,
das von Tieren stammt, die nach einem im Schnelltest positiv oder
nicht eindeutig negativ getesteten Tier vor der Reinigung und Desinfektion
in derselben Schlachtlinie geschlachtet wurden, darf nicht in den
Verkehr gebracht, sondern muss unschädlich beseitigt werden. Da das
Ergebnis eines Schnelltests in der Regel erst am Tag nach der
Schlachtung vorliegt, können von der Maßnahme alle am Vortrag
geschlachteten Tiere betroffen sein.


02/2001, 10. Januar 2000

Gemeinsame Presseinformation der Bundesanstalt für Fleischforschung
und des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin
 



 

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