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AHO Aktuell - 10.01.2001

Bergophor zum Einsatz von Tiermehl und Futterfetten


(aho) - Die Firma Bergophor Futtermittelfabrik hat die AHO - Redaktion
folgende offizielle Erklärung in Sachen Tiermehl und Futterfette
übermittelt:

Alle Produkte unseres Hauses werden nach den Richtlinien und
Vorschriften des Deutschen Futtermittelgesetzes einschließlich
der dazugehörigen Futtermittelverordnungen und deren Anlagen
hergestellt und vertrieben.

Besondere Beachtung finden dabei

- Anlage 3 (Regelung der Zusatzstoffe),
- Anlage 5 (Regelung der unerwünschten Stoffe)
- Anlage 6 (Regelung der verbotenen Stoffe)
gemäß Futtermittelverordnung.

Wir versichern hiermit, dass diese Richtlinien und
Vorschriften von uns strikt eingehalten werden.

Außerdem führen wir das Qualitätszertifikat nach DIN EN ISO 9001.

Wir versichern ausdrücklich, dass in unseren Produkten kein Tiermehl/
Fleischknochenmehl/ Fleischfuttermehl/ bzw. andere Produkte aus
Tierkörperbeseitigungsanlagen enthalten sind.

Bei dem in Bergophor-Produkten eingesetztem Dicalciumphosphat handelt
es sich ausschließlich um ein technisches, anorganisches Futterphosphat.

Die tierischen Fette, die bis zum 30.11.2000 in Bergophor-Produkten
eingesetzt wurden, stammten nicht aus Tierkörperbeseitigungsanlagen,
sondern waren lebensmitteltaugliche Fette, die stets veterinäramtlich
kontrolliert wurden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes
(02.12.2000) werden in Bergophor-Produkten nur noch pflanzliche Fette
verarbeitet.

Kulmbach, 21.12.2000

Bergophor Futtermittelfabrik
Dr. Berger GmbH & Co. KG

Bergo Landwirtschaftliche
Ein- und Verkaufsgesellschaft mbH
MONTANUS KG
 



 

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