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AHO Aktuell - 09.01.2001

Bayrisches Landwirtschaftsministerium weist BBV-Vorwürfe zurück


München - Das Landwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe des
BBV-Kreisverbandes Oberallgäu als falsch zurückgewiesen. Die amtliche
Futtermitteluntersuchung sei stets korrekt durchgeführt worden. Schon
vor dem Auftreten des ersten BSE-Falles habe Landwirtschaftsminister
Josef Miller die Zahl der Probeentnahmen drastisch erhöht. Futtermittel
"mit bis zu einem Prozent Tiermehl" hat laut Ministerium auch in Bayern
nie "offiziell als sauber gegolten". Gegen Verunreinigungen von zuletzt
weniger als 0,5 Prozent konnte nur juristisch nicht vorgegangen werden,
weil den Futtermittelherstellern unter dieser Grenze nicht mehr nach-
gewiesen werden konnte, ob es sich um verbotenes Tiermehl von "warm-
blütigen Landsäugetieren" oder erlaubtes Tiermehl von Geflügel oder
Fischen handelte. Seit dem bundesweiten Verbot von Tiermehl ab 2.
Dezember 2000 ist die Verfütterung von Tiermehl jeglicher Art verboten.
Seither müssen Hersteller und Händler auch bei geringsten Spuren von
Tiermehl, egal welcher Art, mit Bußgeldbescheiden von bis zu 50 000
Mark rechnen und für die schadlose Entsorgung des verunreinigten
Futtermittels sorgen. Der Freistaat tritt darüber hinaus für eine
Erhöhung des Bußgeldes auf 100 000 Mark ein. Bei den konkreten
Probeentnahmen im Oberallgäu wird der BBV-Kreisverband aufgefordert,
das beanstandete Futtermittel zu sperren und umgehend der Bayerischen
Landesanstalt für Ernährung (LfE) die betroffenen Betriebe bekannt zu
geben. Die LfE wird dann die erforderlichen Maßnahmen treffen.
 



 

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