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AHO Aktuell - 09.01.2001

Bayern: Untersuchungsergebnisse bei Futtermitteln liegen vor


München - Landwirtschaftsminister Josef Miller hat weitere Ergebnisse
der von ihm veranlassten Futtermitteluntersuchungen auf Bestandteile
von Tierkörpermehl bekannt gegeben. Von 38 nach Inkrafttreten des
Tiermehl-Verfütterungsverbotes am 2. Dezember 2000 bei Herstellern,
Händlern und Tierhaltern gezogenen Proben liegen die Befunde vor:
31 enthielten keinerlei verbotene tierische Bestandteile. In sieben
Proben wurden Spuren von Tiermehl festgestellt. Bei allen positiven
Befunden veranlasst die Bayerische Landesanstalt für Ernährung
Folgendes:

1. Gegen den Hersteller wird unverzüglich ein Bußgeldverfahren
eingeleitet. Gleichzeitig erhalten Hersteller und Händler die
verbindliche Anordnung, das betreffende Futtermittel zu sperren
und unschädlich zu beseitigen.

2. Der Tierhalter wird unter konkreter Nennung der Futtermittelpartie
informiert, dass er dieses Futter weder verfüttern noch weitergeben
darf. Er wird aufgefordert, noch vorhandene Mengen zu erfassen, mit
dem Hinweis "Verfütterungsverbot" zu versehen und an den Lieferanten
gegen Nachweis zurück zu geben.

3. Die Landesanstalt kontrolliert die Erfüllung dieser Auflagen.

Die mikroskopische Untersuchung der Proben wurde durch die
landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Versuchsanstalten in Speyer
und Hameln sowie das akkreditierte Labor der Firma SGS in Bremen
vorgenommen. Weitere Untersuchungsergebnisse werden in den nächsten
Tagen erwartet.

Auf eine anonyme Anzeige hin, wonach 1996 von einer Firma
tiermehlhaltige Milchaustauscher von Baden-Württemberg nach Bayern
geliefert wurden, hat die Landesanstalt auf Anordnung des Ministers
am 4. Januar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

(7. Januar 2001)
 



 

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