Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 09.01.2001

Weitere Futterproben mit Tiermehl in Sachsen


(aho) - Im Zuge verstärkter Kontrollen sind in Sachsen
zehn weitere Futtermittel mit Spuren von Tiermehl
gefunden worden. In neun Fällen betrug der Anteil
von Tiermehl weniger als 0,5 Prozent, in einer Probe
zwei Prozent. Nachdem Ende letzten Jahres bereits
vier Futtermittel mit Tiermehlbestandteilen entdeckt
wurden, hat sich die Zahl verunreinigter Futtermittel in
Sachsen auf 14 erhöht. Die betroffenen Futtermittel
wurden aus dem Verkehr gezogen, rechtliche
Konsequenzen werden derzeit geprüft.
Nachuntersuchungen bei Herstellern und Händlern
waren alle negativ. Insgesamt wurden bei 62
Stichproben Futtermittel auf Tiermehlrückstände
untersucht. Bei allen positiven Proben handelte es
sich um Tierfutter, das vor dem Verfütterungsverbot
von Tiermehl hergestellt wurde. Die Kontrollen
erbrachten, dass das Tiermehl nicht vorsätzlich
zugemischt wurde, sondern es sich ausschließlich um
Verunreinigungen handelte, die bei der Herstellung
oder dem Transport entstanden sein könnten. Die
beanstandeten Futtermittel stammten aus
Norddeutschland, Thüringen und Sachsen. Acht der
verunreinigten Futtermittel waren für Rinder bestimmt.
Drei Futterproben für Ferkel und zwei für Hennen
waren falsch deklariert. In einem Fall handelte es sich
um Mastfutter für Lämmer. Es wird ferner darauf
hingewiesen, dass in einer Eilverordnung des
Bundeslandwirtschaftsministeriums das gesetzliche
Tiermehlverfütterungsverbot vom 1. Dezember letzten
Jahres noch verschärft wurde. Die sogenannte
Verfütterungsverbots-Verordnung trat am 1. Januar
dieses Jahres in Kraft. Danach erstreckt sich das
Verfütterungsverbot auf alle Futtermittel, denen
proteinhaltige Zusatzstoffe tierischer Herkunft oder
Vormischungen zugesetzt sind. Ausgenommen sind
Gelatine aus Geweben von Nichtwiederkäuern zur
Umhüllung von Zusatzstoffen, wie zum Beispiel
Vitamine. Verboten ist nun auch das Inverkehrbringen
derartiger Futtermittel, Zusatzstoffe und
Vormi-schungen. Auch die Einfuhr dieser Futtermittel
nach Deutschland ist untersagt. Seitdem Tiermehl in
Deutschland nicht mehr verfüttert werden darf, wurde
in Sachsen die amtliche Futtermittelkontrolle im Sinne
des Verbraucherschutzes erheblich verstärkt. So ist
die Zahl der amtlichen Kontrolleure auf vier
verdoppelt worden. Für die Kontrollen bei den
Landwirtschaftbetrieben wurden zusätzlich 193
Mitarbeiter abgestellt.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de