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AHO Aktuell - 08.01.2001

Gesundheitsgefahren durch Intensivtierhaltung


(ZDS) - Ein Grundstückseigentümer klagte gegen die in der Nachbarschaft
angesiedelte Intensivtierhaltung (Hähnchenmästerei) wegen der von dieser
Tierhaltung ausgehenden Umwelteinwirkungen, die seine Gesundheit
beeinträchtigten. Vor dem Oberverwaltungsgericht unterlag er mit seiner
Klage (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, AZ 1 M 2711/99), weil nach dem
derzeitigen Forschungsstand von Ställen in einer Entfernung von 180
Metern außerhalb der Windrichtung nicht mit Gesundheitsgefahren zu
rechnen sei. Unabhängig könne über die Schädlichkeit von Umweltein-
wirkungen durch die in der Stallluft einer Intensivtierhaltung
enthaltenen Mikroorganismen, Stäube und Endotoxine angesichts des
derzeitigen Forschungsstand keine zuverlässige Einschätzung getroffen
werden.

Tierärztl. Umschau 1/2001, Seite 51
 



 

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