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AHO Aktuell - 07.01.2001

Bayern verbietet Tiermehlverfütterung an Wild


München - Ab sofort dürfen in Bayern keine tiermehlhaltigen Futtermittel
mehr an freilebende Wildtiere verfüttert werden. Die von
Landwirtschaftsminister Josef Miller veranlasste Änderung der Verordnung
zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes tritt am Freitag (5. Januar)
in Kraft. Das Verbot betrifft laut Miller tierproteinhaltige Erzeugnisse
und Fette aus Gewebe warmblütiger Landsäugetiere und von Fischen sowie
Mischfuttermittel, die diese Bestandteile enthalten. Im Vorgriff auf
die gesetzliche Regelung wurden die Forstbehörden nach Auskunft des
Ministers bereits am 27. Dezember vergangenen Jahres angewiesen, solche
Futtermittel weder für die Winterfütterung noch für Zwecke der Kirrung
einzusetzen. Die Verfütterung tiermehlhaltiger Futtermittel an
landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild ist bereits seit 2. Dezember
vergangenen Jahres bundesweit verboten.
 



 

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