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AHO Aktuell - 07.01.2001

Gemeinsames Positionspapier des BMU und BML zu BSE


Staatssekretär Rainer Baake (BMU)
Staatssekretär Dr. Martin Wille (BML)

Berlin, den 3.1 .2001

Beschlussvorschlag


AMK / UMK am 18. Januar 2001

7-Punkte-Programm zu den Konsequenzen aus der BSE-Krise
für die Landwirtscbafts- und Umweltpolitik

Das Auftreten von sieben BSE-Fällen im November/Dezember des Jahres 2000
hat in Deutschland zu einem tiefgreifenden Bewusstseinswandel geführt,
und zwar sowohl über unser Ernährungsverhalten, als auch über die Form
der Erzeugung sowie Ver- und Bearbeitung von Nahrungsmitteln.


Dieser Wandel drückt sich insbesondere darin aus, dass Bundesregierung,
Deutscher Bundestag und Bundesrat innerhalb einer Woche nahezu
einstimmig das Gesetz über das Verbot des Verfütterns protein- und
fetthaltiger tierischer Erzeugnisse beschlossen haben. Die darin
zum Ausdruck kommende Priorität für den vorsorgenden Verbraucherschutz
hat weitreichende Auswirkungen auch auf andere Bereiche der Politik.


Die bisherige Landwirtschaftspolitik muss grundlegend überprüft und
angepasst werden. Belange des Verbraucher- und Umweltschutzes müssen
in die gemeinsame europäische und in die nationale Agrarpolitik viel
stärker als bisher integriert werden,


Die Neuausrichtung muss insbesondere folgende Bereiche umfassen:


Vertrauen zurückgewinnen

Qualitätsprodukte müssen der Standard in der Nahrungsmittelerzeugung
sein. Ein Qualitätssiegel mit klaren Kennzeichnungsregelungen soll
die Entscheidung beim Einkauf erleichtern. Es muss Anforderungen an
eine umwelt- und naturverträgliche Produktionsweise, eine artgerechte
und flächengebundene. Tierhaltung, Standards für klare Kennzeichnung
von Futtermitteln, eine lückenlose Herkunftskennzeichnung vom Stall
bzw. Acker bis zur Ladentheke garantieren

Auf einer Positivliste sollen erlaubte Futtermittel abschließend erfasst
werden. Antibiotisch wirkende Leistungsförderer sind zu verbieten.


Ökolandbau zum Durchbruch verhelfen

Das Nachfragepotential far Erzeugnisse des Ökolandhaus könnte bis 2010
auf bis zu 20% anwachsen. Entsprechend sollte das heimische Anbau-
potential für den Ökolandbau ausgedehnt werden.

Hierzu wird vorgeschlagen, in einem Sonderrahmenplan der Gemeinschafts-
aufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für
die Förderung des Anbaus und der Vermarktung ökologischer Erzeugnisse
von 2002 bis 2005 500 Mio. DM zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Eine
umfangreiche Informations- und Werbekampagne. gemeinsam getragen von Bund
und Ländern, soll die Verbraucher für die Produkte des Öko-Landbaus
gewinnen. Mit Großabnehmern und deren Verbänden sollen Selbst-
verpflichtungen über die bevorzugte Abnahme von Produkten des
Ökolandbaus ausgehandelt werden.


Natur- und umweltverträglich wirtschaften

Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes wird einen wesentlichen
Beitrag für eine natur- und umweltverträgliche Landbewirtschaftung
leisten. Regelungen zur guten fachlichen Praxis sind durch die Länder
unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten zu konkretisieren und
umzusetzen. Die natürliche und flächengebundene Tierhaltung soll
besonders gefördert werden, z. B. durch Einführung einer Gründlandprämie
bei Verzicht auf die Silomaisprämie. Ziel ist das Wiederherstellen von
Naturkreisläufen und die Abkehr von der Massentierhaltung ohne
Futterbasis im Betrieb. Insbesondere im Tierhaltungsbereich soll die
Prämiengewährung neu gestaltet und möglichst auf bestimmte Obergrenzen
des jeweiligen Tierbestandes beschränkt werden. Eingesparte Mittel
sollten vorrangig fix die Förderung einer extensiven Bewirtschaftung
eingesetzt werden.


Eine neue EU-Agrarreform muss auf die Agenda

Mit der Agenda 2000 wurde eine grundlegende Kurskorrektur in der
EU-Agrarpolitik eingeleitet. Im Hinblick auf die WTO-Verhandlungen
und die Osterweiterung der EIS ab 2003 muss der Reformkurs fortgesetzt
und vertieft werden, und zwar

o durch Stärkung der umweitbezogenen "green-box" - Maßnahmen,

o durch Umschichtung der EU-Mittel aus dem Marktbereich in die
Bereiche ländliche Entwicklung und Umwelt,

o durch stärkere Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit Umwelt-
und sozialen Kriterien.

Deutschland wird national bereits ab 2002 Agrarsubventionen mit
Umweltanforderungen verknüpfen. Insbesondere muss jeder Landwirt, der
Subventionen erhält, ein Umweltcontrolling nach einheitlichen Vorgaben
auftauen., mit dem er für sich und die Kontrollbehörden die Einhaltung
von verbindlichen Umweltanforderungen und ggf. das Erbringen darüber
hinaus gehender ökologischer Leistungen demonstrieren kann.

Agrarsubventionen, die Umweltbelastungen bewirken oder verschärfen,
sind abzuschaffen.


Perspektiven für die Landwirtschaft -
vom Nahrungsproduzenten zum Dienstleister für den ländlichen Raum


Der sich verschärfende Wettbewerb bei der Nahrungsproduktion hat den
Trend zu industriellen Produktionsmethoden beschleunigt. Eine Umkehr
ist notwendig, die durch geänderte Konsumgewohnheiten gestützt werden
muss. Dies bietet auch der regionalen von Qualitätsprodukten neue
Chancen. Eine stärkere Förderung in der GAK ist wünschenswert.

Eine besondere Bedeutung wird künftig alternativen Erwerbsmöglichkeiten
für Landwirte im Dienstleistungsbereich zukommen. Die Honorierung von
Leistungen im Naturschutz und in der Landschaftspflege, die
Energieerzeugung aus Biogas/-masse und der sanfte Tourismus müssen zu
zukunftsfähigen Betriebszweigen für Landwirte ausgebaut werden.

In Deutschland ist die GAK das zentrale Element für eine entsprechende
Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume. Auch die GAK
muss eine Neuorientierung erfahren. Die traditionelle Agrarinvestitions-
förderung ist auf ihre Umwelt- und Naturverträglichkeit zu überprüfen
Mittel sind in den Ausbau von umwelt- und naturschutzbezogenen Aufgaben
einschließlich FFH-Ausgleich zu verlagern. Die geplante Aufstockung von
100 Mio. DM für 2002 sollte in den Folgejahren nicht wie beabsichtigt
rückgängig gemacht werden. Gegebenenfalls ist das GAK-Gesetz anzupassen.

Agrarrecht entrümpeln

Das teilweise noch aus den 50er Jahren stammende Landwirtschafts-
förderungsrecht muss entrümpelt und an die Erfordernisse einer
verbraucher- und umweltbezogenen Landwirtschaftspolitik angepasst
werden.

Nachhaltige Landwirtschaft weltweit voranbringen

Es müssen alle Schritte unternommen werden, um weltweite Mindeststandards
für eine umwelt- und naturverträgliche Landbewirtschaftung zu schaffen.
Solange ein entsprechender internationaler Konsens nicht erreichbar ist,
darf die WTO nicht einzelne Mitglieder daran hindern, die Maßnahmen zu
ergreifen, die notwendig sind, um eine umwelt- und naturverträgliche
Entwicklung der ländlichen Räume im eigenen Land zu sichern.

Die Agrar- und Umweltminister des Bundes und der Länder werden sich
mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Umsetzung der vorgenannten
Schwerpunkte einsetzten. Die Agrar- und Umweltminister der Länder
bitten den Bund, der AMK und der UMK im Jahre 2002 über die Umsetzung
der Beschlüsse zu berichten
 



 

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