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AHO Aktuell - 05.01.2001

Verbraucher- und umweltorientierte Agrar- und Ernährungspolitik

Landwirtschaftsminister Funke stellt 8-Punkte-Programm vor.


(bml) - Die Menschen in unserem Lande haben genug zu essen. Durch BSE
ist allerdings vielen bewusst geworden, dass häufig die Transparenz
darüber fehlt

- woher unsere Lebensmittel kommen,

- woraus sie bestehen und

- wie sicher sie sind.

Sicherheit muss es vom Hof des Bauern bis zur Ladentheke geben.
Verbraucherschutz und Umweltschutz gehören genau so zusammen wie Landwirte
und Verbraucher in einem Boot sitzen. Das Funke-Programm ist für gläserne
Produktion, bezieht alle gesellschaftlichen Gruppen ein und schafft
Vertrauen in die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel.

Handlungsbedarf besteht in folgenden 8 Bereichen:

1. Weitere BSE-Schutzmaßnahmen

· Unbegrenztes EU-weites Verbot der Verfütterung von protein- und
fetthaltigen tierischen Erzeugnissen nach deutschem Standard.
· EU-weite Einführung der offenen Deklaration von Futtermitteln und
Positivliste; in Deutschland kurzfristige Einführung als freiwillige
Maßnahme der Wirtschaft.
· Branchenleitlinien zur Qualitätssicherung bei Rohstoffen
· Installation von Inspektionsgruppen in den Bereichen Futtermittel,
Veterinär- und Lebensmittelkontrolle. Verschärfung der Sanktionen bei
Verstößen.
· Anpassung der Düngemittelverordnung an die Vorschriften des
Tiermehlverbotsgesetzes vom 02.12.2000.

2. Verbraucherorientierte Agrar- und Ernährungspolitik: Transparenz
und Sicherheit vom Stall bis zur Ladentheke

· Neuausrichtung des Absatzfondsgesetzes und Verwendung der Mittel für
die Einführung von Qualitäts- und Herkunftssicherungssystemen, die alle
Stufen der Lebensmittelkette (Futterlieferant-Landwirt-Verarbeiter-
Vermarkter) erfassen.
· Ausbau der Verbraucheraufklärung und Stärkung der regionalen
Verbraucherzentralen.
· Verbot antibiotischer Leistungsförderer in der Tiermast.

3. Stärkung der Lebensmittelsicherheits-Forschung

· Ausbau des nationalen BSE-/Scrapie-Referenzlabors an der
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zu einem
"Institut für neue und neuartige Tierseuchenerreger" mit Standort
Insel Riems.
· Einbindung der Lebensmittelsicherheits-Forschung in ein nationales
und europäisches Netzwerk.

4. Gemeinschaftsaufgabe nachhaltige ländliche Entwicklung

· Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes" wird zur Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige
ländliche Entwicklung" weiterentwickelt.
· Die Maßnahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik werden im Rahmen
integrierter ländlicher Entwicklungs- und Umweltprogramme weiter
ausgebaut.

5. Erarbeitung eines Landentwicklungsgesetzes

· Das Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsgesetz werden
modernisiert und in einem Landentwicklungsgesetz zusammengefasst;
die Grundsätze informeller Planungen sollen im Sinne der Agenda 21
gesetzlich verankert werden.

6. Verabschiedung eines Ökolandbaugesetzes

· einheitliche Überwachung der Ökobetriebe und Einführung scharfer
Sanktionsregelungen bei Verstößen.
· Staatliches Kennzeichen für Ökoerzeugnisse, um die Transparenz und
Sicherheit zu verbessern.
· Zentralisierung der Importermächtigungen für Drittlandsware, um
einheitliche Standards sicherzustellen.
· Verstärkte Förderung des Anbaus und der Vermarktung ökologischer
Erzeugnisse als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Nachhaltige
ländliche Entwicklung".

7. Umweltbezogene Förderung

· Nachhaltige Stärkung des Vertragsnaturschutzes mit Vorrang vor
ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
· Einführung einer Grünlandprämie
· Verstärkter Anbau von Eiweißfutterpflanzen zweck Verbesserung der
Eiweißversorgung aus heimischer Produktion.
· Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung im Sinne der
Kreislaufwirtschaft.
· Überprüfung des landwirtschaftlichen Bewertungsgesetzes mit dem Ziel,
die Abgrenzung bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung anzupassen.

8. EU-Agrarpolitik/WTO

· Verankerung hoher Standards des Umwelt-, Verbraucher- und
Tierschutzes im WTO-Vertragswerk für den Landwirtschaftsbereich.
· Angleichung der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU bei
Wahrung hoher Standards des Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzes.
· Überprüfung der EU-Agrarpolitik im Rahmen des für 2003 vorgesehenen
mid-term-review.
· Verschärfung der Tiertransportbedingungen.


bml, 5. Januar 2001
 



 

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