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AHO Aktuell - 03.01.2001

Neuer Fleischskandal erschüttert Frankreich


(aho) - Nach BSE erschüttert ein neuer Fleischskandal Frankreich. Ein
Besuch einer EU - Inspektorengruppe hat haarsträubende Zustande an
französischen Schweineschlacht - und Zerlegebetrieben aufgedeckt.

So war die tierärztliche Aufsicht oft nicht gewährleistet. Die Häufigkeit,
mit der die amtlichen Tierärzte die zugelassenen Zerlegebetriebe sowie
die Gefrier- und Kühlhäuser kontrollieren, erfüllte nicht die Rechts-
vorschriften der EU und war völlig unzulänglich. Ein Zerlegebetrieb
mittlerer Größe war 1999 nur sieben Mal von einem amtliche Tierarzt
kontrolliert worden.

In den inspizierten Schlachthöfen waren amtliche Tierärzte während
der Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen nur teilweise
anwesend. In einem kontrollierten Schlachthöfe wurden überhaupt
keine Schlachttieruntersuchungen vorgenommen, in einem anderen
wurden die Schlachttieruntersuchungen von Hilfskräften durchgeführt
und nicht dokumentiert.

Die Untersuchungen der Schlachtkörper und der Nebenprodukte der
Schlachtung erfüllten in keinem der von dem Inspektionsteam
kontrollierten Schlachthöfe die EU - Bestimmungen. Die Schlacht-
körperuntersuchungen wurden teilweise von Mitarbeitern (préposés
sanitaires) durchgeführt, die nicht die vorgeschriebenen Anforderungen
erfüllten.

Die Trichinenschau erfüllte ebenfalls nicht die Rechtsvorschriften der
EU. Sie wurde oft nur stichprobenartig durchgeführt. Die Schlachtkörper
waren nicht eindeutig gekennzeichnet. So wäre es im Falle eines
positiven Befundes nicht möglich gewesen, den Herkunftsbetrieb zu
identifizieren.

In zweien der von dem Inspektionsteam aufgesuchten Betriebe wurde die
Verwendung der Etiketten mit den Genusstauglichkeitskennzeichen
nicht kontrolliert. Die Schlachtkörper wurden nur mit drei
Genusstauglichkeitsstempeln auf jeder Hälfte gekennzeichnet, obwohl
sie alle mehr als 65 Kilogramm wogen und fünf Stempel hätten aufweisen
müssen. In einigen Fällen wurden vorläufig beschlagnahmte Schlachtkörper
mit Genusstauglichkeitskennzeichen versehen, noch bevor die
Schlachtkörperuntersuchung abgeschlossen war.

Hygieneprobleme im Bereich der Verarbeitung wurden in allen von dem
Inspektionsteam kontrollierten Betrieben festgestellt und in einem Fall
sogar als schwer wiegend befunden, so dass ein unmittelbare Gefahr für
die Gesundheit bestand.

Auch bei den Bescheinigungen und Handelsdokumenten nahm man es nicht sehr
genau. Die Tierärzte unterzeichneten Ausfuhrbescheinigungen, ohne sich
persönlich davon zu überzeugen, um welche Waren es sich handelte, bzw.
ohne schriftliche Nachweise darüber zu haben, ob die bescheinigten
Informationen tatsächlich zutrafen. Zudem wurden Bescheinigungen
ausgestellt und unterzeichnet, ohne dass sämtliche relevanten Angaben
eingetragen worden wären (Gewicht und Ausstellungsdatum). Auch waren
keine Verfahren der Herkunftssicherung vorhanden.

Dem Schutz von Tieren während des Transports und zum Zeitpunkt des
Schlachtens wurde nach Meinung der EU - Inspektoren nicht genug
Beachtung geschenkt. Beim Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen,
Betäuben, Schlachten und Töten wurden die Tiere nicht von vermeidbaren
Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont, wie dies vorgeschrieben ist.

Quelle: EU - Inspektion in Frankreich vom 19/06-23/06/00;
"Fresh meat (porcine)"
 



 

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