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AHO Aktuell - 02.01.2001

Futtermittel-Verunreinigungen bundesweites Problem


München - Das Landwirtschaftsministerium hat die Vorwürfe des Bayerischen
Bauernverbandes, von Futtermittel-Verunreinigungen gewusst, den Verband
aber zu spät informiert zu haben, zurück gewiesen. Die EU habe im Juni
1994 das umfassende und klare bundesweite Verbot der Verfütterung von
Tiermehl an Wiederkäuer aufgeweicht, indem sie Geflügelmehl, Fischmehl
und Blutmehl zugelassen hat. Verboten war seither nur Tiermehl von
"warmblütigen Landsäugetieren". Ob verbotenes oder erlaubtes Tiermehl
im Futtermittel vorhanden war, konnte nach Auskunft des Ministeriums
bei der EU-weit vorgeschriebenen mikroskopischen Untersuchung allenfalls
bei einem Gehalt von mindestens 0,5 bzw. ein Prozent festgestellt werden.
Bis auf einen noch offenen Fall konnte in keinem weiteren klar und
gerichtsverwertbar das Vorhandensein von verbotenem Säugetiergewebe
nachgewiesen werden.

Seit dem 2. Dezember 2000 ist auf Initiative der Bayerischen
Staatsregierung Tiermehl gleich welcher Herkunft generell verboten.
Damit sind die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten klar und
eindeutig geregelt.
 



 

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