Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 02.01.2001

Kein Tiermehl an wildlebende Tiere verfüttern


(aho) - Haustier- und Küchenabfälle oder gar Tiermehl dürfen nicht
an wildlebende Tiere verfüttert werden. Aus gegebenen Anlass weist
Staatsminister Steffen Flath (Sächsisches Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft) darauf noch einmal ausdrücklich hin. Wild
darf ohnehin nur in Notzeiten gefüttert werden (§ 45 des
Landesjagdgesetz). Solche Notzeiten für unsere frei lebenden Tiere
gab es in den letzten Jahren glücklicherweise nicht mehr. Der
bisherige Witterungsverlauf dieses Winters rechtfertigt das ebenfalls
nicht. Für das Ankirren (Anfüttern) des Schwarzwildes dürfen nach
Landesjagdgesetz nur Futtermittel verwendet werden, die den
ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der Wildtiere entsprechen.


Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 29.12.00
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de